Medizinische Leitlinie für Geburt: Weniger Stress im Kreißsaal
Erstmals liegt eine medizinische Leitlinie für Spontangeburten vor. Unter anderem sollen Gebärende mehr Zeit bekommen.
Bisher, so heißt es in der Einleitung, seien „mitunter tradierte Maßnahmen unreflektiert und unter Verzicht einer wissenschaftlichen Grundlage über Generationen weitergegeben“ worden. Das soll sich nun ändern. Fünf Jahre werteten Vertreter*innen der beteiligten Organisationen unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe die Literatur aus, die sich mit allen Fragen rund um die Spontangeburt beschäftigen. Das beginnt bei der Beratung über den Geburtsort und endet bei der Versorgung des Neugeborenen beim Verdacht auf Sepsis oder Infektion.
Aber neben detaillierten Verfahrensbeschreibungen etwa dazu, wann es indiziert ist, die Blutwerte des Fötus zu überprüfen oder unter welchen Umständen welcher Dammschnitt angezeigt ist, finden sich Sätze wie die eingangs zitierten. Diese zielen auf die Grundsätze des geburtshilflichen Handelns, das in Zukunft „frauzentriert“ sein und eine „selbstbestimmte Geburt“ fördern soll.
„Das klingt selbstverständlich, ja“, sagt dazu Rainhild Schäfers, Leitlinienkoordinatorin der Gesellschaft für Hebammenwissenschaft, „aber in der Praxis ist es das nicht immer“. Umgesetzt werden muss die Leitlinie nicht – sie ist rechtlich nicht bindend, – aber, sagt Schäfers, sie könne Diskussionen befördern und als Orientierungshilfe dienen.
Einerseits für Eltern, die eine für Laien verständliche Übersetzung bekommen sollen, andererseits für Hebammen und Ärzt*innen – aber auch für Gesundheitspolitiker*innen. Denn die Leitlinie formuliert teils hohe Ansprüche, die angesichts der Personalnot in den Kliniken oft nicht umgesetzt werden können – wie die 1:1-Betreuung durch eine Hebamme.
Leitlinie nicht verpflchtend
„Mit der Leitlinie haben Kliniken jetzt etwas in der Hand, um Forderungen an die Politik zu stellen“, sagt Schäfers, Professorin für Hebammenwissenschaft an der Hochschule für Gesundheit Bochum. „Die können jetzt sagen, dass sie mit ihrem Personal nicht evidenzbasiert arbeiten können.“ Evidenzbasiert heißt in diesem Fall, dass nicht nur der aktuelle Forschungsstand abgebildet wird, sondern auch die Expertise geburtshilflicher Fachpersonen und Wünsche und Präferenzen der Patient*innen mit einbezogen werden.
Eine Besonderheit dieser Leitlinie ist, dass neben mehreren ärztlichen Fach- und Berufsverbänden mit der Elterninitiative Motherhood e. V. eine Laienorganisation beteiligt war, die nicht dem Selbsthilfespektrum wie etwa ein Frühgeborenen-Verband zuzurechnen ist, sondern die Interessen von „Normal-Gebärenden“ vertritt.
Motherhood feierte die Leitlinie zu Recht als „bahnbrechend“ ab und freute sich insbesondere darüber, dass die „heilige Kuh der technischen Überwachung geschlachtet“ wurde, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Gemeint ist damit, dass die Leitlinie davon abrät, routinemäßig bei der Aufnahme in der Klinik und während der Geburt die Mutter an den Herzton-Wehenschreiber anzuschließen, bekannt als CTG.
Es sei nicht nachweisbar, dass das CTG – das die Gebärende für eine halbe Stunde immobilisiert – Vorteile gegenüber dem systematischen Abhören mittels Hörrohr oder Dopton biete, heißt es in der Leitlinie. Zudem können beim Schreiben und Interpretieren des CTG Fehler gemacht werden. Ein als pathologisch bewertetes CTG ist laut dem „Qualitätsbericht Geburtshilfe“ von 2017 der zweithäufigste Grund für einen Kaiserschnitt. Daher heißt es auch folgerichtig in der Leitlinie: „Es sollen keine Entscheidungen während der Geburt allein auf Grundlage des CTGs getroffen werden.“
In einigen Kreißsälen habe dies für Aufregung gesorgt, sagt die Wissenschaftlerin Rainhild Schäfers, die selbst 21 Jahre als Hebamme gearbeitet hat. „Das wurde von vielen so aufgefasst, dass das CTG gar nicht mehr eingesetzt werden soll.“ Tatsächlich steht in der Leitlinie, dass nur unter bestimmten Umständen darauf verzichtet werden kann, wenn etwa die 1:1-Betreuung durch eine Hebamme gewährleistet ist.
Mehr Zeit für Gebärende
Dabei habe es anders als bei anderen Punkten zwischen den Vertreter*innen der Fachgesellschaften über das CTG gar keine große Diskussion gegeben. „Da habe ich mich gefragt, welchen Klischees ich über andere Berufsgruppen anhänge“, sagt Schäfers. „Erwartet hatte ich von den Ärzt*innen heftigen Widerstand, stattdessen hieß es:,Ja Gott, wenn das die Evidenz ist …'“
Die gute Zusammenarbeit innerhalb der Leitlinienkommission sei für sie eine besonders positive Erfahrung gewesen. Zum ersten Mal sei eine geburtshilfliche Leitlinie unter gemeinsamer Federführung von Ärzt*innen und Hebammen entstanden.
Eine Abkehr von „Grabenkämpfen“, wie Schäfers es nennt. Ein Beispiel dafür wäre etwa eine Pressemitteilung vom Berufsverband der Frauenärzt*innen und der Gesellschaft für Geburtshilfe aus dem Jahr 2013. In dieser hieß es: „Die Stunde der Geburt ist die gefährlichste Zeit im Leben jedes Menschen“. Damit sollte begründet werden, warum Geburten ausschließlich im Krankenhaus stattfinden dürfen, wo ärztliche Hilfe schnell erreichbar ist.
Die Frage nach dem Geburtsort habe auch während der Erarbeitung der Leitlinie die heftigsten Diskussionen nach sich gezogen, sagt Schäfers. Dabei ließen sich die Daten zur klinischen und außerklinischen Geburtshilfe derzeit gar nicht vergleichen – und daher sei es auch nicht möglich zu sagen, wie sicher die Klinikgeburt im Vergleich zu Geburtshaus oder Hausgeburt sei. „Wir brauchen hier endlich einheitliche Indikatoren.“
Ein weiterer zentraler Punkt der Leitlinie sei für sie, dass die Geburtsphasen erstmals klar definiert worden seien. Umbenannt wurde dabei die letzte Phase: Sie soll nicht mehr „Austreibungsphase“ heißen, weil das negativ konnotiert sei, sondern neutraler „Austrittsphase“. Und während Lehrbücher noch festlegen, dass die Austrittsphase bei Erstgebärenden höchstens eine Stunde und bei Mehrgebärenden eine halbe dauern darf, unterscheidet die Leitlinie zwischen passiver und aktiver Austrittsphase – und lässt Gebärenden damit mehr Zeit.
Zu einem großen Teil wurden die Empfehlungen des britischen National Institute for Health and Care Excellence (Nice) übernommen, die erstmals 2007 veröffentlicht wurden. Nice untersteht dem Gesundheitsministerium und wird von diesem finanziert. In Deutschland ist die Arbeit an Leitlinien hingegen überwiegend „Ehrenamt“, sagt Schäfers, was die Bereitschaft zu den besonders arbeitsaufwendigen S3-Leitlinien negativ beeinflusst. In diesem Fall habe das Bundesministerium für Gesundheit einen Teil der Recherchen finanziert. Parallel hatten teils die gleichen Personen an einer im Sommer veröffentlichten S3-Leitlinie zum Kaiserschnitt gearbeitet, diese hatte das Gesundheitsministerium mitfinanziert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag