Mediziner über die Pflicht zur Sterbehilfe: "Ärzte sind nicht Gott"

Wenn ein unheilbar kranker Patient sterben will und dabei Hilfe braucht, darf sein Arzt ihn nicht im Stich lassen. Das fordert der Mediziner Gerald Wolf.

Gibt es ein Recht auf den Tod? Bild: dpa

taz: Herr Wolf, die Aufgabe von Ärzten ist, Menschen zu heilen. Warum sollten sie sich an der Tötung von Kranken beteiligen?

Gerald Wolf: Es geht hier nicht um Tötung, sondern um Beihilfe zur Selbsttötung. Das ist ein Riesenunterschied.

Ja, aber am Ende ist der Patient tot - dank ärztlicher Beihilfe.

Ärzte sind nicht Gott. Der Heilung von Menschen, die unbestritten das oberste Gebot für ärztliches Handeln ist, sind Grenzen gesetzt. Grenzen, die in der Natur der Erkrankung liegen und dem derzeitigen Entwicklungsstand geschuldet sind. Wenn ein Arzt erkennt, dass ein Patient unheilbar krank ist, eine palliativmedizinische Behandlung ablehnt und nach offenkundig reiflicher Überlegung den Wunsch äußert, dieses Leben nicht mehr fortsetzen zu wollen, dann darf dieser Arzt seinen Patienten nicht im Stich lassen.

Sondern muss ihm den Wunsch erfüllen?

Es kann in dieser Frage keinen Zwang oder gar Automatismus geben. Aber ein Arzt, der seinen Patienten gut kennt, der weiß, dass der Patient seinen Sterbewunsch frei verantwortlich, klar und nachhaltig geäußert hat, ihn sich aber unmöglich selbst erfüllen kann: Dieser Arzt muss zumindest abwägen dürfen, ob er ärztliche Beihilfe für geboten hält.

GERALD WOLF, 67, Mediziner und Biologe, war bis 2008 Direktor des Instituts für Medizinische Neurobiologie an der Uni Magdeburg, und ist im Kuratorium des Humanistischen Verbands.

Warum?

Ansonsten, das zeigt die Praxis, gehen diese Patienten mitunter Wege, die Grausamkeit gegen sich selbst bedeuten mögen. In ihrer Verzweiflung setzen sie etwa Angehörige unter Druck und bringen sie so in einen fürchterlichen moralischen Konflikt. Oder sie versuchen, sich selbst zu töten und schrecken selbst vor dem Messer nicht zurück. Wenn dies dann misslingt, bedeutet das für ihr Weiterleben zusätzliche Qualen. Deswegen sage ich: Das Recht des Patienten, vor der Zeit auszusteigen, ist ein wichtiges Rechtsgut, das nicht ignoriert werden kann.

Die Bundesärztekammer will Ärzten diese Beihilfe aber verbieten, weil der Tod nun mal keine ärztliche Leistung sei. Irrt sie?

Es wird damit der Versuch unternommen, das Gewissen von Ärzten zu normieren. Jeder, der sich erlaubt, in einer so bedeutsamen Frage vorschnell ein Urteil zu fällen, sollte bedenken, dass er in ein paar Jahrzehnten genau in der gleichen Situation sein könnte - in seinem Sterbewunsch von ärztlicher Beihilfe abhängig zu sein, damit aber allein gelassen zu werden.

Indem Sie den ärztlich assistierten Suizid für akzeptbabel erklären, nehmen Sie Druck aus der Debatte, die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern: Schnelles Sterben kommt billiger.

Ich sehe eine andere, größere Gefahr: Wird ein striktes berufsrechtliches Verbot aussprechen, Geldbußen und Approbationsentzug inklusive, dann befördern wir den unwürdigen Selbsttötungstourismus in Richtung Schweiz oder Niederlande. Wir liefern die Sterbewilligen damit Organisationen aus, die an der Tötung auf Wunsch auch noch verdienen.

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