In einem Medienrechtsprozess sagt eine Zeugin aus, dass der Kölner Kardinal Woelki schon früh über Vorwürfe gegen einen Pfarrer informiert gewesen sei.
Mit Plaudereien und erotischen Fantasien zum „Bamf-Skandal“ haben Ermittler laut Verwaltungsgericht Bremen die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten verletzt.