Klage wegen Hintergrundgesprächen: BND bald wohl transparenter
Ein Journalist wollte wissen, was der Nachrichtendienst ausgewählten Medienvertretern im Hintergrund mitteilt. Seine Klage könnte Erfolg haben.
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Der Bundesnachrichtendienst muss wohl bald über Zeit, Ort und Inhalt seiner Hintergrundgespräche mit Journalisten informieren. Das zeichnete sich am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgericht ab.
Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des Berliner Tagesspiegels. Er wollte wissen, wieviele vertrauliche Gesprächsrunden der deutsche Auslandsgeheimdienst mit Journalisten durchführt, welche Medienvertreter eingeladen waren und welche Themen dort behandelt wurden.
Der BND verweigert diese Auskunft. Zwar verrate der BND bei solchen Hintergrundrunden mit jeweils rund 30 Journalisten keine Geheimnisse, so BND-Anwalt Wolfram Hertel. Es könne jedoch zu diplomatischen Verwicklungen führen, wenn der BND öffentlich als Quelle der Einschätzung von bestimmten Entwicklungen im Ausland bekannt wird.
BND-Pressesprecher Martin Heinemann beschrieb das Interesse des Nachrichtendienstes an solchen Hintergrundgesprächen: „Der BND kann sich dort als kompetente Behörde und moderner Arbeitgeber darstellen.“
Anfragen nicht generell ablehnen
Anwalt Remo Klinger, der den Kläger vertritt, zeigte sich verwundert. „Wenn die Inhalte nicht vertraulich sind, warum sollen dann die Umstände der Vermittlung geheim bleiben?“ Auch der Vorsitzende Richter Ingo Kraft betonte, der BND könne Anfragen von Journalisten wie Müller-Neuhof nicht generell ablehnen, es müsse immer im Einzelfall abgewogen werden.
Daraufhin gab der BND bekannt, dass er im Jahr 2016 und bis zur Klageerhebung im Frühjahr 2017 vier solche Hintergrundrunden organisiert hatte. Drei davon fanden im BND-Gebäude in Berlin statt, eine in Pullach. Die Themen der Runden wollte der Dienst aber nur „vertraulich“ mitteilen. Darauf ließ sich Müller-Neuhof jedoch nicht ein und verlangte ein Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Gericht wird seine Entscheidung am 18. September verkünden.
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