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Maßnahmenpaket von de MaizièreDie schärfsten Wünsche

Von „mehr Abschiebehaft“ bis „Änderungen bei der ärztlichen Schweigepflicht“ – das wünscht sich Thomas de Maizière. Was steckt dahinter?

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellt in Berlin seine Pläne zur Erhöhung der Sicherheit vor Foto: dpa

Mehr Abschiebehaft: Für straffällige oder gefährliche Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, will de Maizière einen Haftgrund „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ einführen. Bisher ist Abschiebehaft nur möglich, wenn ein Untertauchen des ausreisepflichtigen Ausländers befürchtet wird. Bei Ausländern, deren Abschiebung jedoch daran scheitert, dass die Identität unklar ist und das Heimatland unkooperativ ist, kann bisher kaum Abschiebehaft verhängt werden. Der neue Haftgrund soll vor allem – wie bei einer Beugehaft – „die Ausreisepflicht wirkungsvoll durchsetzen“.

Einschränkung von Sozialleistungen: In eine ähnliche Richtung zielt der Vorschlag, die Sozialleistungen für ausreisepflichtige Ausländer zu kürzen, wenn sie selbst ihre Abschiebung verhindern. Dies betrifft vor allem Ausländer, die ihre Identität und Herkunft verschleiern. Allerdings wurde vor wenigen Monaten mit dem ersten Asylpaket bereits eine derartige Bestimmung ins Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Sie betrifft alle Inhaber einer Duldung, „bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können“. Sie erhalten nur noch Minimal-Sozialleistungen. Das Innenministerium konnte auf Anfrage nicht erklären, was an de Maizières Vorschlag neu sein soll.

Verlust der doppelten Staatsbürgerschaft: Zwar will de Maizière am generellen Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft für hier geborene und aufgewachsene Migrantenkinder nichts ändern. Für die kleine Gruppe der Doppelstaatler, „die für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnehmen“, will er nun aber vorschreiben, dass sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit „verlieren“. Unions-Innenminister fordern dies schon länger.

Wenn deutschen Dschihadisten, die für den IS in Syrien oder im Irak kämpfen, der deutsche Pass entzogen wird, könnte ihre Rückkehr nach Deutschland verhindert werden. Rechtlich möglich ist dies laut Grundgesetz nur bei Doppelstaatlern, weil diese anschließend nicht staatenlos sind. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war 2015 etwa ein Viertel der aus Deutschland ausgereisten Dschihadisten Doppelstaatler. Bisher müssen Dschihad-Rückkehrer in Deutschland mit Strafverfolgung rechnen.

Verdeckte Ermittler im Darknet: Weil der rechtsradikale Amokläufer von München seine Pistole im „Darknet“ gekauft hat, will de Maizière hier nun die Ermittlungsfähigkeit der Polizei verbessern. Spezialisierte verdeckte Ermittler („Cyber-Ermittler“), sollen dort gezielt illegalen Waffenhandel, aber auch die Kommunikation zwischen Terroristen aufklären. Neue Rechtsgrundlagen sind hierfür nicht erforderlich.

Der Einsatz verdeckter Ermittler (das heißt von Polizeibeamten, die unter falschem Namen agieren) ist zur Aufklärung von Waffenhandel und Staatsschutzdelikten schon seit Jahrzehnten erlaubt. Sie dürfen dabei keine Straftaten begehen, seit 2015 dürfen dies jedoch in gewissem Rahmen die verdeckten Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. De Mai­zière geht es jetzt wohl vor allem darum, von bestehenden rechtlichen Möglichkeiten mehr Gebrauch zu machen und Mitarbeiter so zu schulen, dass sie sich im Darknet, dem verschlüsselten Bereich des Internets, zurechtfinden.

Fahndung mit Gesichtserkennung: Künftig sollen auch Gesichtserkennungssysteme eingesetzt werden. „Wenn ein gesuchter Schwerverbrecher in den Bahnhof geht“, dann soll die Videokamera ihn dort erkennen. Ein BKA-Versuch im Mainzer Hauptbahnhof endete 2006 aber ernüchternd. Im Schnitt wurde nur ein Drittel der „gesuchten“ Testpersonen von den Kameras erkannt. Inzwischen dürfte die Technik deutlich besser sein. De Mai­zière ­äußerte sich dennoch zurückhaltend: „Derzeit erforscht das BKA neue technologische Ansätze.“

Künftig sollen auch Gesichts­erkennungssysteme eingesetzt werden

Strafbarkeit der Sympathiewerbung: Bis 2002 war neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch die Unterstützung und Werbung strafbar. Als Ausgleich für andere Verschärfungen hat Rot-Grün damals die Strafbarkeit der Werbung auf die „Werbung um Mitglieder“ beschränkt. Die bloße Sympathiewerbung sollte nicht mehr strafbar sein. Seitdem fordert die CDU/CSU bei jeder Gelegenheit, die Strafbarkeit der Sympathiewerbung wieder einzuführen, so nun auch der Bundesinnenminister.

Die SPD weigert sich bisher jedoch mitzumachen. Auch jetzt widersprach Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD. Der Streit hat aber fast nur symbolische Bedeutung. Wer Terrorvideos verbreitet, wird heute bereits wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verfolgt. IS-Werbung kann zusätzlich nach dem Vereinsrecht bestraft werden, weil der IS ein verbotener Verein ist.

Ärztliche Schweigepflicht: De Maizière machte deutlich, dass er Änderungen bei der ärztlichen Schweigepflicht nur „einvernehmlich“ mit den Ärzten beschließen werde. Vor allem gehe es ihm darum, dass die Ärzte „Handlungssicherheit“ bekommen. Gemeint ist wohl, dass sie erkennen, welche Möglichkeiten sie heute schon haben, geplante Straftaten der Polizei zu melden.

Ein Arzt, der von Terrorplänen seines Patienten erfährt, darf diesen heute schon bei der Polizei anzeigen. Das sehen sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Berufsordnungen für Ärzte vor.

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9 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Eine Möglichkeit wäre: Als Innenpolitiker lasse ich "Terror" inszenieren, um dann Bürgerrechte einschränken zu können.

     

    Kommentar gekürzt. B´itte beachten Sie unsere Netiquette.

    • @Albrecht Pohlmann:

      Muß hier unbedingt was loswerden: Ich beachte stets die Netiquette, argumentiere zwar oft scharf, aber nie ad hominem oder jemanden persönlich beleidigend. Das wissen alle, die meine Kommentare lesen, die TAZ weiß es auch. Was soll das? - Letztens wurde ein Link zu den "Nachdenkseiten" gelöscht. Weil sich bei der TAZ der Glaube festgesetzt hat, dort handele es sich um ein "Querfrontmedium". Das entbehrt aber sachlicher Grundlage und ich kann nur allen empfehlen, sich ein eigenes Bild von den "Nachdenkseiten" zu machen. Die sind altmodisch links.

    • 3G
      33641 (Profil gelöscht)
      @Albrecht Pohlmann:

      Daselbe Spiel lief doch auch bei der NSU. Die Terrorzelle wurde vom deutschen Geheimdienst gegründet, finanziert und geleitet, um eine absichtliche Bedrohungslage herbeizuführen. Immer wenn die wahren Machthaber - nämlich die Polizei und die Justiz - an Macht einbüßen, inszenieren sie wieder Terrorakte. Und am Ende wird die Terrorzelle einfach liquidiert, um alle Spuren zu verwischen.

  • Wer lang genug für die Innere Sicherheit gearbeitet hat, weiß sehr wohl, dass es im Kern nur um Karriere geht. Macht und Einfluß haben Exekutivbeamte nur in sehr geringem Maße - wenn überhaupt, dann wohl erst ab den "politischen" Posten. Kann den meisten aber auch völlig Wurscht sein - es geht schlicht um Beförderung und Planstellen. Um das auf Jahre zu sichern, muss Terror immer wieder hochgejazzt werden.

    • @#protest:

      "Um das auf Jahre zu sichern, muss Terror immer wieder hochgejazzt werden."

       

      Fragt sich nur für wen, wenn sich die Beförderungen und die Planstellen sowieso einer öffentlichen Kontrolle und Einflußnahme entziehen?

  • Das Haus schimmelt ... und die beste Idee ist es alte Farbe für einen "neuen Anstrich" aus dem Keller zu holen.

    Politiker sind halt keine Handwerker.

  • ...erneut das Foto: de Maizière jetzt offensichtlich bedroht von zwei diffusen, schwarzen Gestalten...

  • 3G
    33641 (Profil gelöscht)

    Ha, Ha! Einsperren und Abschieben. Der IS soll sich wohl totlachen? Dieses von den USA geschaffene Monster ist nicht zu besiegen. Eine fatale Weltpolitik kann nicht so einfach rückgängig gemacht werden. Wir werden noch sehen, was geschieht.

  • Das mit dem Darknet ist eine Lachnummer..."verschlüsselter Bereich des Internet"... Es handelt sich einfach um einfach um eine Software (im Grunde ein Browser) , meist wohl "Tor", die den Zugang zum Internet möglichst gut verschlüsselt und eine Nachverfolgung, etwa durch Providerprotokolle und somit ein Profiling behindert. Als "Tor-Server" kann ein x-beliebiger Router (,z.B. Fritz-Box) dienen, den jeder Mensch mi Internet zur Verfügung stellen kann. Der Provider weiß eventuell dass der User Tor benutzt, kann es aber nicht auslesen (Verbindungen). Es wurde einst entwickelt um z.B Aktivisten in sog. autoritären Staaten die Kommunikation über Internet unerkannt zu ermöglichen.

     

    Benutzt wird aber das ganz normale Internet und man kann auch nur Seiten des normalen Internets ansteuern. Insofern ist "Darknet" völliger Quatsch. Der User benutzt das World Wide Web im Stealth-Modus, möglichst unerkannt. Insofern macht es aber keinen Unterschied bei z.B. Waffenhändler mit Internetauftritt, da man ja bei Bestellungen Name, Adresse, Volljährigkeit und bei nichtfreien Waffen die Waffenbesitzkarte angeben muss. So wird sich der Waffenschwarzmarkt nicht aushebeln lassen.