Maßnahmen gegen Corona in Berlin: Kitas wieder im Notbetrieb
Der Berliner Senat verschärft die Kontaktbeschränkungen. Der Landeselternausschuss Kita kritisiert die Rückkehr zur Notbetreuung.
Was ein triftiger Grund ist, wird nicht näher beschrieben. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz laut dem Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin seit dem 25. März bei über 100 liegt, hatte der Senat die Verschärfungen in der vergangenen Woche beschlossen.
Mit den neuen Bestimmungen werden in Kitas ab Donnerstag, dem 8. April, nur noch Kinder betreut, von denen mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet oder die bei alleinerziehenden Eltern aufwachsen.
Der Landeselternausschuss Kindertagesstätten Berlin (Leak) kritisiert diese Rückkehr zur Notbetreuung. „Es werden Instrumente aus der Anfangszeit der Pandemie angewendet, ohne diese an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen“, heißt es in einer Stellungnahme des Leak.
Weil die Inzidenz der 0- bis 4-Jährigen niedriger sei als der durchschnittliche Inzidenzwert, hält der Leak die Einstellung des Kita-Regelbetriebs für unbegründet: „Vielmehr handelt es sich um eine willkürliche Maßnahme zur Reduzierung der allgemeinen Inzidenz, bei der der Einfachheit halber auf die Gruppe zurückgegriffen wird, die ihre Interessen selbst nicht nach außen vertreten kann und daher eigentlich besonders schutzwürdig ist.“
Nichts Neues für Schulen
Der Leak verlangt vom Senat, dass mit den angekündigten Coronatests für Kitakinder Mitte April das Kriterium der Systemrelevanz aufgehoben und durch das Testen der Kitakinder ersetzt wird.
Zu den Forderungen des Leak gehört auch, dass Kitas in Eigenverantwortung Schnelltests organisieren dürfen, falls der Senat bis Mitte April nicht ausreichend Tests zur Verfügung stellen kann. Außerdem fordert er die Erhöhung der Kinderkrankentage.
Einschränkungen in Schulen wurden noch nicht beschlossen, der Senat will das diese Woche prüfen.
Neben der Kita-Notbetreuung gelten neue Kontaktbeschränkungen für private Treffen. Tagsüber zwischen 5 und 21 Uhr sind Treffen zwischen zwei Haushalten im Freien erlaubt, maximal dürfen daran fünf Personen teilnehmen. Drinnen darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Als Haushalt gilt auch ein Paar, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Nachts zwischen 21 und 5 Uhr ist der Aufenthalt draußen maximal zu zweit erlaubt, in geschlossenen Räumen darf man sich nur mit dem eigenen Haushalt aufhalten. Kinder unter 14 Jahren, die die eigenen sind, dürfen dabei sein, auch wenn sie nicht dem eigenen Haushalt angehören. Obdachlose Menschen dürfen sich maximal zu zehnt treffen.
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