Masern im Flüchtlingszentrum Tegel: Tegeler Masernausbruch
Nachdem sich neun Bewohner des Ukraine-Ankunftszentrums mit Masern angesteckt haben, wird geimpft. Zuvor fielen UkrainerInnen durch das Raster.
Seit Montag 9 Uhr läuft auf Weisung des Gesundheitsamtes Reinickendorf eine Impfaktion. Allen Personen, die nach 1970 geboren wurden und die keinen Impfschutz nachweisen können, wird eine Masernimpfung angeboten. Laut Monika Hebbinghaus vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF sei lediglich bei einer niedrigen zweistellligen Zahl der insgesamt 2.650 BewohnerInnen die Impfung nicht möglich, etwa bei schwangeren Frauen. Diese Personen werden in Tegel separiert und besonders geschützt, sagt sie.
MitarbeiterInnen des Ukraine-Ankunftszentrums sind nicht betroffen. Sie haben vor ihrer Arbeitsaufnahme einen Masern-Impfschutz nachweisen müssen, falls sie nicht vor 1970 geboren wurden und damit höchstwahrscheinlich in ihrer Kindheit eine Maserninfektion durchlebt hatten, die für einen lebenslangen Immunschutz sorgt.
Der erste Masernfall und weitere Verdachtsfälle waren am Samstag nachgewiesen worden. Da hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das das Ankunftszentrum betreibt, nach Darstellung von Monika Hebbinghaus aber lediglich Impfdosen für 669 Geflüchtete beschafft, die in den beiden betroffenen Wohnbereichen untergebracht waren.
Masernfälle in Flüchtlingsheimen waren bis 2017 sehr häufig
Masernfälle in Flüchtlingsheimen waren bis 2017 sehr häufig, denn die Krankheit ist hoch ansteckend, besonders wenn Menschen dicht gedrängt untergebracht sind. Impfungen galten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aber lange als Vorsorgemaßnahmen, auf die AsylbewerberInnen keinen Anspruch hatten. Erst wenn es die ersten Masernfälle gab, wurden BewohnerInnen durch das Gesundheitsamt geimpft.
Das änderte sich 2017, als Berlin damit begann, einen mobilen Impfbus für Flüchtlingsheime einzusetzen. Die Zahl der Impfverweigerer unter Flüchtlingen ist verschwindend gering, so dass es hohe Impfraten gab und Masernausbrüche seitdem nicht mehr vorkamen. Seit 2020 sieht ein Infektionsschutzgesetz eine Masernimmunisierung für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler in Gemeinschaftsunterkünften sogar zwingend vor.
Während alle Asylbewerber seitdem im Ankunftszentrum in Reinickendorf gegen Masern geimpft werden, falls sie den Impfschutz nicht nachweisen können, geschieht das im Ukraine-Ankunftszentrum nicht. Monika Hebbinghaus: „Das haben wir bisher nicht so gesehen, weil die Ukrainer ja keine Asylbewerber sind. Aber wir ändern das jetzt.“
Für Sina Stach vom Flüchtlingsrat ist das „verantwortungslos, denn dort wohnen die Menschen sehr gedrängt, und das betrifft auch Angehörige von vulnerablen Gruppen.“
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