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Machtmissbrauch in Baden-WürttembergBeförderung gegen Sex

Der Landespolizeiinspekteur von Baden-Württemberg, Andreas Renner, wurde angezeigt. Er soll einer Kollegin Beförderung gegen Sex angeboten haben.

Ist einen seiner engen Mitarbeiter los: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (rechts) Foto: Ulmer/imago

Stuttgart taz | Es war eine etwas verschwurbelte Pressemitteilung aus dem Innenministerium, der man die Brisanz des Falls nicht gleich anmerken sollte. Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz habe einen hohen Polizeibeamten wegen „Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ angezeigt. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Heidelberg ermittelten.

Ein Woche später beschäftigte sich nun der Innenausschuss des Landtags in einer Sondersitzung mit der Affäre und auch der Name des Angeschuldigten ist inzwischen bekannt. Andreas Renner, als Landespolizeiinspekteur oberster Polizist des Landes und enger Mitarbeiter von Innenminister Thomas Strobl (CDU), soll in einer Videobesprechung einer Kriminalkommissarin, die in den höheren Dienst wechseln wollte, die Beförderung gegen Sex angeboten haben. Renner ist maßgebliches Mitglied der Beurteilungskommission, die über solche Personalfragen entscheidet.

Der Fall wurde bekannt, weil die Beamtin das Gespräch offenbar mitgeschnitten hatte. Als sie sich Kollegen anvertraute, meldeten diese den Fall an höhere Stellen. Laut Stuttgarter Zeitung waren sich der Polizeiinspekteur und die wesentlich rangniedrigere Kommissarin nach einer Bürofeier näher gekommen, aber offenbar wünschte die Beamtin keinen engeren privaten Kontakt. Einige Tage später war es zu dem Videotelefonat gekommen, das so eindeutig sein muss, dass sich die Polizeipräsidentin zum sofortigen Handeln gezwungen sah.

Opposition bezweifelt, dass das Ausmaß erkannt wurde

In der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses sicherte Strobl „lückenlose Aufklärung“ zu. Sascha Binder von der oppositionellen SPD forderte dagegen, noch einmal alle Personalentscheidungen Renners aus der Vergangenheit auf mögliche ähnliche Nötigungsversuche zu untersuchen. Es sei nicht auszuschließen, „dass der oberste Polizeibeamte Beamtinnen und Beamte nicht ausschließlich nach fachlicher Leistung beurteilt hat“. Auch laufende Beförderungsprozesse müssten sofort ausgesetzt werden.

Die Opposition bezweifelt, dass Strobl das ganze Ausmaß des Falls erkannt hat. Für den Minister ist der Fall nicht nur deshalb besonders peinlich, weil er Renner bei seiner Amtseinführung als Spitzenkraft empfohlen hatte, obwohl es möglicherweise auch früher Vorfälle dieser Art gab, wie jetzt bekannt wurde. Zudem ist Baden-Württemberg seit Mittwoch auch Gastgeber der Innenministerkonferenz, bei der Strobl eine bessere Dokumentation und Verfolgung von Straftaten gegen Frauen auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Einen bitteren Beigeschmack hat der Fall zudem, weil Renner als Polizeiinspekteur auch für eine Imagekampagne verantwortlich ist, die die Landespolizei als vielfältig, tolerant und sensibel bei Diskriminierungen darstellen möchte. Einer der Kampagnenfilme „Nicht bei uns“ wendet sich explizit gegen frauenfeindliches Verhalten in der Polizei: „Jedes unserer Worte zeigt Wirkung, wir Distanzieren uns von jeglicher Diskriminierung.“ Die Kampagne dürfte sich erst mal überlebt haben.

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