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Machtfrage bei Großer KoalitionDie kleine Bundestagsopposition

In Karlsruhe will die Linke das Recht auf abstrakte Verfassungsklagen durchsetzen. Das würde die Opposition stärken.

Soll die Opposition zu Zeiten der Großen Koalition mächtiger werden? Foto: Reuters

Karlsruhe taz | Muss die Opposition auch in Zeiten der Großen Koalition das Recht haben, jedes Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen? Die Linke ist davon überzeugt und hat deshalb geklagt – natürlich in Karlsruhe. Am Mittwoch verhandelten die Verfassungsrichter.

Selten war die Opposition im Bundestag zahlenmäßig so schwach. Linke und Grüne stellen zusammen nur 20 Prozent der 631 Abgeordneten. Selbst viele Minderheitenrechte konnten sie zunächst nicht wahrnehmen. Die Große Koalition kam den kleinen Fraktionen dann aber entgegen. So können sie zum Beispiel einen Untersuchungsausschuss beantragen und bekommen auch etwas mehr Redezeit, als ihnen rechnerisch zustehen würde. Nur beim Klagerecht gegen vermeintlich verfassungswidrige Gesetze (abstrakte Normenkontrolle) blieb die Koalition hart.

Die Linke wollte deshalb per Organklage durchsetzen, dass jede Fraktion beim Bundesverfassungsgericht Gesetze überprüfen lassen kann – oder wenigstens die gesamte Opposition zusammen. Die Rechtslage, inklusive Grundgesetz, müsse so angepasst werden, dass „effektive“ Opposition auch in Zeiten Großer Koalition möglich ist, forderte Gregor Gysi. Dies folge aus dem „Demokratieprinzip“ des Grundgesetzes. Der Vertreter der Bundestagsmehrheit, Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, lehnte dies ab: „Die Opposition will mehr Macht, als ihr nach dem Wahlergebnis zusteht.“

Mehrere Verfassungsrichter gaben zu bedenken, dass das Grundgesetz neben den parlamentarischen Minderheitsrechten keinen zusätzlichen Anspruch auf effiziente Opposition garantiere. Der juristische Vertreter der Linken, Hans-Peter Schneider, entgegnete: „Karlsruhe hat schon so oft die Bedeutung der Opposition für die Demokratie betont. Wann, wenn nicht jetzt, soll das Folgen haben?“

Gerichtspräsident Voßkuhle zeigte sich nicht überzeugt

Gerichtspräsident Voßkuhle zeigte sich „nicht überzeugt“, dass das Klagerecht zu den „essenziellen“ Oppositionsrechten gehöre. Außerdem gebe es viele andere Wege, Verfahren nach Karlsruhe zu bringen, etwa über Bürgerklagen oder durch Richtervorlagen. Voßkuhle erinnerte auch daran, dass im Grundgesetz klar geregelt sei, dass nur „ein Viertel“ der Bundestagsabgeordneten gemeinsam Normenkontrolle erheben kann. Darüber könnte sich das Gericht nicht einfach hinwegsetzen. Das Gericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden.

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