MEDIATION: Der Knast der Gefühle
Seit 25 Jahren bemüht sich der Täter-Opfer-Ausgleich um Wiedergutmachung. Dass es dabei nicht um Bestrafung geht, sieht man in der Justiz noch immer mit Skepsis.
Als Wiedergutmachung hatte er Parfüm mitgebracht – so viel weiß ich noch. Auf den Termin beim Täter-Opfer-Ausgleich hatte ich keine Lust. Ein paar Freunde und ich waren beim Grillen am Uni-See von anderen Jugendlichen angegriffen worden, grundlos. Die Polizei hatte zwei von ihnen gefasst. Später saßen sie uns zerknirscht gegenüber, flankiert von zwei MitarbeiterInnen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Angreifer hatten um den Termin gebeten. Ich meinte, mich eigentlich ganz ordentlich gewehrt zu haben. Dass die beiden nun noch eine Anzeige am Hals hatten, war mir peinlich. Eine Freundin von mir aber sah das anders und wollte dort nicht allein auftauchen, also ging ich mit. Das ist Jahre her.
Den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gibt es in Bremen seit 25 Jahren. „Es geht häufig um Scham“, sagt Frank Winter, Fachlicher Leiter des TOA, zu meinem Fall. „Am Anfang ist es vor allem das Opfer. Wenn wir fertig sind, schämen sich alle Beteiligten.“ Der Bremer TOA war einer der ersten in Deutschland. Winter ist seit 23 Jahren dabei. Die sozialen Konflikte hätten zugenommen, bunter allerdings sei es auch geworden, „die Herkunft spielt keine Rolle mehr“, so Winter. Mittlerweile gebe es 17 Schlichtungsstellen, in die die BürgerInnen von sich aus kommen sollen, um Probleme zu lösen. Das funktioniere: „Wir erfüllen eine soziale Funktion, die in der Anonymität der Städte verloren geht.“
Seit 1990 ist der außergerichtliche Ausgleich Teil des Jugendstrafrechts, seit 1994 des Strafgesetzbuchs. Eine Wiedergutmachung kann für den Täter die Strafe mildern oder sogar ganz abwenden. Etwa 900 Fälle hat der TOA in Bremen 2012 bearbeitet, es ging um Raub, Körperverletzung oder Nötigung. Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage geklärt ist. Sogar in einem Tötungsdelikt wurde bereits ein Gespräch betreut, ein Einzelfall, auf Wunsch der Angehörigen des Opfers.
In den ersten Jahren habe die Staatsanwaltschaft gar keine Fälle überstellt. „Uns wurde vorgeworfen, wir würden die Täter hofieren“, sagt Winter. Dabei stünden die Opfer im Mittelpunkt. Die zweifelten oft daran, was es ihnen nütze, wenn ein Täter im Gefängnis lande. „Das Strafbedürfnis der Strafjustiz ist höher als das der Bürger“, sagt Winter.
Helmut Kellermann kennt das von der anderen Seite. Er ist Richter am Landgericht Bremen und im TOA-Vorstand. „Der Grundgedanke des Strafrichters besteht darin, nach ordnungsgemäßer Feststellung der Schuld zu strafen“, sagt Kellermann. Zu erreichen, dass Staatsanwaltschaft und Strafrichter davon abrücken und mehr Fälle an den TOA überweisen, das sei schwer. „Es bedeutet ein ständiges Bemühen um die Köpfe.“
Bei meinem Ausgleich mussten alle offen sagen, was ihnen auf der Seele brannte. Dass ich kein Parfüm mag, brachte ich nicht über die Lippen. Mein Gegenüber wirkte weit weniger bedrohlich als in der Nacht am Uni-See. Wir, Opfer und Täter, fanden im Gespräch schnell eine Gemeinsamkeit: Keiner von uns hatte Lust, zu viel über eigene Gefühle zu reden – nun saßen wir alle in einem Boot. Die Erleichterung, die in dem abschließenden Händedruck lag, war ehrlich.
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