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Luftreinhalte-Prozess in StuttgartGrün-Schwarz vor Niederlage

Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart tendieren zu Maßnahmen gegen ältere Diesel-Pkw. Sonst stehen die Grenzwerte nur auf dem Papier.

Nach Stuttgart? Niemals – nachgebauter Hanomag-Diesel Foto: dpa

Stuttgart taz | Baden-Württemberg muss wohl bald Dieselfahrverbote in Stuttgart einführen. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ab. Der Prozess gilt als wichtiger juristischer Wegweiser vor dem Dieselgipfel von Politik und Autoindustrie am 2. August.

Seit Jahren scheitert Baden-Württemberg daran, die Grenzwerte für Stickstoff-Dioxid (NO2) in Stuttgart einzuhalten. Hauptverursacher sind Dieselmotoren. Das Land hat zwar einen Luftreinhalteplan aufgestellt. Doch den hält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für nicht ausreichend und klagte deshalb gegen das grün-schwarz regierte Bundesland.

Im März legte das Land einen neuen Entwurf vor. Wichtigste Maßnahme: Ab 2020 soll das ganze Stadtgebiet zur „blauen Umweltzone“ werden. Dann dürften in Stuttgart nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro-6-Norm sowie PKW mit Otto-Motoren und Elektro-Autos fahren. Für diese Fahrzeuge gäbe es eine blaue Plakette.

„Ab 2020 könnten wir so die Grenzwerte einhalten“, versprach Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter im Stuttgarter Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne). Das Problem dabei: Die „blaue Plakette“ müsste von der Bundesregierung per Verordnung eingeführt werden – und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt sie bisher rundweg ab.

„Wir gehen deshalb davon aus, dass die blaue Plakette nicht kommt“, sagte Wolfgang Kern, der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts. Die blaue Umweltzone sei wohl keine geeignete Maßnahme, „wenn sie an ein Ereignis geknüpft wird, das wahrscheinlich nicht eintreffen wird“. Baden-Württemberg müsse also selbst aktiv werden.

„Maximum an Optimismus“

Tatsächlich hatte das Land in seinem Planentwurf vom März auch die Verhängung von punktuellen Dieselfahrverboten ab 2018 vorgesehen. An Tagen mit akuter Grenzwertüberschreitung sollten an 22 Stuttgarter Einfallsstraßen nur noch neue Diesel fahren dürfen, die die Euro-6-Norm einhalten. Eine Woche vor dem Prozesstermin hat das Land diese Maßnahme jedoch „zurückgestellt“ und setzte stattdessen zunächst auf eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Das Land wolle, so Erdmenger, die „kaum für möglich gehaltene Dynamik“ ausnutzen, die in der Industrie jüngst entstand, um Fahrverbote abzuwenden.

Der Stuttgarter Beamte nannte im Prozess allerdings zwei Bedingungen: Bis Dezember müssten Autoindustrie und Bund plausible Zusagen machen, dass die Nachrüstung mindestens soviel Reduktion bringt wie die punktuellen Fahrverbote. Außerdem müsse ein Monitoring im Jahr 2018 ergeben, dass die Schadstoffwerte in Stuttgart wirklich sinken.

Das Verwaltungsgericht zeigte sich von der Nachrüstungsoffensive jedoch überhaupt nicht beeindruckt. Da die Nachrüstung im Belieben jedes Dieseleigentümers stehe, sei sie keine staatliche „Maßnahme“, mit der das Land seine Pflicht erfüllen könne. Richter Kern attestierte dem Land zudem ein „Maximum an Optimismus“, was die Bereitschaft der Autofahrer zur Nachrüstung und deren technische Wirksamkeit angeht. Gleichzeitig sei die so erreichbare Reduzierung der NO2-Werte um höchstens neun Prozent „nicht sehr viel“, so der Richter. Erforderlich wäre in Stuttgart, insbesondere am Vekehrsknoten „Neckartor“, eine Halbierung der NO2-Werte.

Gesundheit der Leute in Stuttgart schützen

Die Richter halten offensichtlich die kurzfristige Einführung von ganzjährigen Fahrverboten für ältere Diesel im ganzen Stadtgebiet für erforderlich. Auf präzise Vorgaben wird das Gericht aber wohl verzichten. „Wir müssen nur feststellen, ob der vorliegende Plan ausreicht oder nicht“, sagte Richter Kern.

Die Landesregierung verteidigte sich vor allem mit dem Hinweis auf drohende Verkehrsverlagerungen. Es sei verboten, durch Fahrverbote in der Stadt Grenzwertüberschreitungen im Stuttgarter Umland zu erzeugen, betonte der Anwalt des Landes, Wolfram Sandner, „wir dürfen keine rechtswidrigen Maßnahmen anordnen“. Richter Kern reagierte ärgerlich: „Es kann doch nicht sein, dass Sie die Gesundheit der Leute in Stuttgart nicht schützen, weil jemand sonst außenrum fährt.“ Wenn es Ausweichverkehre gebe, dann müsse die Umweltzone eben vergrößert werden und notfalls den ganzen Ballungsraum Stuttgart umfassen.

Das Urteil wird am Freitag nächster Woche verkündet – fünf Tage vor dem Diesel-Gipfel.

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6 Kommentare

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  • & nochens -

     

    Die offensichtlich so - wie skizziert ergehende Entscheidung des VG Sturrgard - sei dem MP Ramelow bzgl. "durch Richter abgetan" anläßlich seiner antidemokratischen Blähung wg Versammlungsrecht -

    Ins Stammbuch geschreiben!

    Entscheidung nach Recht&Gesetz

    Da liegt für (Verwaltungs)richter die Latte - Populistische Anwandlungen

    Getrost der Politikaster der Exekutive

    Überlassend! & by the way -

     

    VGH Mannheim - das Obergericht im Ländle!;)

    Sei im Falle eines bei der schwatz-grünen autoaffinen

    BW-Regierung naheliegenden Berufungsverfahrens - angemahnt-

    Sich nicht erneut geneigt staatstragend zu erweisen -

    Wie einst im Fall - remember -

    Atommeiler & Berstschutz - kerr!

     

    Hatte einst doch das VG Freiburg in Seiner klugen & sorgfältig begründeten Entscheidung zum ersten Reaktor - Einen Berstschutz!! ja ja - als Unverzichtbare - doch doch - Genehmigungsvoraussetzung Festgeschrieben. & remember?!!!

    Wurde dies nonchalance vom Obergericht kassiert & Die so ohne!! Berstschutz produzierte Reaktorlinie -

    Ging als (vermeidbare!!) Tschernobyl-Linie in die Katastrophengeschichte der Atomwirtschaft weltweit ein!

    kurz - Take care - please!

    Dank im Voraus!

  • Schön - wenn der dummdreisten Exekutive - gezeigt wird -

    Wo nach Recht&Gesetz der Hammer hängt!

     

    Aber was will frauman auch anderes erwarten - Wenn nach dem 110%-Bernhard Schlicks - Politiker keine Juristen sind - selbst wenn sie über zwei Staatsexamina verfügen - &

    Im Spätzleland gar ein exPersetter &

    Micedis et al.-Buddy - den MP gibt!

    Sofern Kretsche nicht grad für unser

    FDJ-Winkelement bede tut!

     

    kurz - Von einem zu schwatz-grün Verkommenen ex-K//ler - Kannste halt keine Rechtstreue erwarten!

    Rein tonn katolsch warrn.

  • Mal ein schöner Vergleich bei den Grenzwerten:

     

    Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet. Quelle: Bundesumweltamt.

     

    Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) liegt bei bei schlappen 0,95 mg/m3 oder 950 µg/m3 für 8 Stunden.

  • Die Frage ist doch wozu man die Grünen wählt wenn diese FÜR die Umweltverschmutzung kämpfen sobald sie an der Macht sind

    • 6G
      64984 (Profil gelöscht)
      @Chaosarah:

      Absolut korrekt! Die Frage sollte man sich stellen. Und auch, ob man eine Partei wählen soll, die zwar nominell gegen CETA, TTIP, JEFTA etc., aber sich dann doch nicht festlegen will, dass man keinen Koalitionsvertrag unterschreibt, in dem CETA, TTIP, JEFTA etc. keine klare Absage erteilt wird. Ich habe den Eindruck, dass man sich bei den Grünen wie auch bei der SPD auf gar nichts mehr verlassen kann - außer dass sie bereit sind, jede Kröte zu schlucken und alles mitzumachen, solange man nur mitregieren darf. Außer natürlich die Ehe für alle.

      • @64984 (Profil gelöscht):

        &CHAOSARAH:

        Sollte? Da seid Ihr beide aber _hinter_ den Zug gesprungen.

        Da haben viele sogar schon eine Antwort: gar nicht.

        Die grüne Panik beruht ja gerade darauf, das sich die (sagenwirmal linksliberale) Basis abwendet und das die Grünen bereits wieder mit der 5% Hürde schmusen (müssen).

         

        Die Frage, die man sich stellen muss ist eher, wer die Rolle der Grünen aus dem Parteienspektrum übernehmen könnte.