Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei nicht nachzuweisen.
BONN dpa/taz | Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan abgewiesen. Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.
Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.
In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Der Angriff in Kunds war der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945. Seine Bewertung ist bis heute umstritten. Im April 2010 stellte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein ein. Im Dezember 2011 endete ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ohne eindeutige Ergebnisse.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern