Liegenschaftspolitik in Berlin: Volksentscheid als letzter Ausweg

Der runde Tisch stellt 13 Forderungen auf: Auch die Regel, landeseigene Grundstücke nur zum Höchstpreis zu verkaufen, müsse endlich fallen.

Wo kann in Berlin bald billig gebaut werden? Bild: dpa

Der runde Tisch zur Liegenschaftspolitik, dem auch Abgeordnete aller Fraktionen angehören, drängt darauf, den viel beschworenen neuen Umgang mit landeseigenen Grundstücken Wirklichkeit werden zu lassen. 13 Punkte listet ein Forderungskatalog auf, den die Gruppe am Mittwoch vorstellte. Falls die ignoriert werden, drohte der Koordinator der Runde, Florian Schmidt, mit einem „Volksentscheid als Ultima Ratio“.

Der Zusammenschluss, an dem sich neben Kultur- und Kunstschaffenden, Abgeordneten und Stadplanern auch Vertreter des Mietervereins und der Industrie- und Handelskammer (IHK) beteiligen, hatte sich Ende 2012 gegründet und tagte bislang achtmal. Zu den Teilnehmern gehört auch Staatssekretär Ephraim Gothe (SPD) von der Stadtentwicklungsverwaltung. Er ist allerdings kein Unterzeichner des Forderungskatalogs – dafür aber die stadtentwicklungspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Ellen Haußdörfer (SPD) und Stefan Evers (CDU).

Im Zentrum der Kritik steht die Senatsverwaltung für Finanzen, der man nicht abnimmt, dass sie tatsächlich vom alten Grundsatz wegwill, nach höchstem Gebot zu verkaufen. Einen jüngsten Beleg dafür sieht der runde Tisch darin, dass der Liegenschaftsfonds, der der Finanzverwaltung unterstellt ist, bei der Immobilienmesse Expo Real in München vergangene Woche weiterhin landeseigene Grundstücke zum Höchstpreis angeboten habe. „Das ist ein kleiner Skandal“, sagte Koordinator Schmidt. Zu den Forderungen des runden Tischs gehört daher, dass nicht die Finanz-, sondern die Stadtentwicklungsverwaltung an zentraler Stelle das Sagen haben soll – im geplanten Portfolioausschuss.

Das Abgeordnetenhaus hatte bereits 2010 einen grundsätzlich anderen Umgang mit den landeseigenen Grundstücken beschlossen. Einen Senatsbeschluss zu einem neuen Konzept gab es jedoch erst im vergangenen Dezember. Der für die Finanzen zuständige Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses billigte diesen Beschluss im Januar.

Die angesprochenen Senatsverwaltungen mochten die Forderungen gegenüber der taz nur knapp kommentieren. „Es gibt ja ein gültiges Liegenschaftskonzept“, sagte Jens Metzger, Sprecher des parteilosen Finanzsenators Ulrich Nußbaum.

Zwischen ihm und Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), obwohl beide von der SPD-Seite gestellt, kam es seit Senatsbildung Ende 2011 immer wieder zum Streit. Müllers Sprecherin Daniela Augenstein sagte, man sei natürlich an einer Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik interessiert. „Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit an einer Neuausrichtung, wir sind in einem konstruktiven Dialog“, sagte sie.

Zu den weiteren Forderungen des runden Tischs gehört ein „Rat der Räume“ als Beratungsgremium, der auch Stimmrecht im geplanten Portfolioausschuss haben soll. Eine größere Rolle soll auch das Erbbaurecht spielen – dann würden Grundstücke nicht verkauft, sondern nur langfristig vergeben. Außerdem soll nicht nur der Preis, sondern auch die Nutzung bei einer Vergabe entscheiden, was sich im Kern auch in den bisherigen Senatsüberlegungen als „Konzeptverfahren“ wiederfindet.

Für ein solches Verfahren als Möglichkeit sprach sich auf Antrag der rot-schwarzen Koalition auch der wenig später tagende Bauausschuss des Abgeordnetenhauses aus. Er machte aber auch klar: Bei Grundstücken mit „Verkaufsperspektive“ geht es weiter nach höchstem Angebot.

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