Liederdemo in Hitzacker: Singen bleibt straffrei
Politiker und Medien überboten sich nach einer Liederdemo vor dem Haus eines Polizisten mit Gewaltvorwürfen. Nun werden die Ermittlungen eingestellt.
Vor dem Haus des Polizisten Olaf H. hissten die Demonstranten eine Fahne mit dem Emblem der syrisch-kurdischen Miliz YPG, andere befestigten am Carport prokurdische Flaggen. Gleichzeitig wurden Sprechchöre und Lieder angestimmt. Im Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt seine Frau und die Kinder des Paares. H. selbst war in Gorleben eingesetzt
H. gehört zur Staatsschutzabteilung der Polizei Lüneburg. Der „übermotivierte“ Beamte habe seit Monaten linke Projekte malträtiert, begründeten Aktivisten damals die Demo. Und er sei auch an einem Einsatz im Februar 2018 im wendländischen Gasthof Meuchefitz beteiligt gewesen, als eine teils mit Maschinenpistolen bewaffnete Hundertschaft ein YPG-Transparent von der Kneipenfassade entfernte. Daraufhin veröffentlichten linksradikale Internetforen H.s Namen und seine Adresse.
Nach dem Absingen von zwei oder drei Liedern zogen sich die Demonstranten zurück – und gerieten kurz darauf an einem Bahnübergang mit zwischenzeitlich aus Gorleben abgezogenen Polizisten aneinander. Die Beamten hätten ohne Vorwarnung auf die Menschen eingeschlagen, schilderten Beteiligte den Angriff. Von den Polizisten sei nur H. unvermummt gewesen, er „trat in Rage auf am Boden liegende Personen ein“. Mehrere Menschen seien verletzt, andere teils mit Kabelbindern gefesselt bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten worden.
Sabine F., Beteiligte an der Singdemo
Die Polizei sprach lediglich von „Handgreiflichkeiten und Widerstandshandlungen“ und meldete vier leicht verletzte Personen. In den Mittelpunkt ihrer noch in der Nacht verschickten Pressemitteilung stellte die Polizeiinspektion Lüneburg aber die Protestaktion am Haus von H. Dort habe es eine „neue Qualität der Gewalt gegenüber der Polizei“ gegeben: „Durch lautstarke Stimmungsmache, Anbringen von Bannern und ihre Vermummung versuchten die Personen die allein anwesende Familie des Polizeibeamten einzuschüchtern.“
„60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten“, schlagzeilte daraufhin die Welt. In der Bild-Zeitung hieß es: „Die Krawallmacher wollten den Polizisten und seine Familie einschüchtern – eine neue Dimension der Gewalt!“ Bebildert waren Medienberichte teils mit Archivfotos vermummter und Steine werfender „Chaoten“.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war mit einem Urteil schnell zur Stelle. „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden, ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht“, sagte er. „Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“
Amtskollege Boris Pistorius aus Niedersachsen (SPD) wollte nicht zurückstehen: „Ich bin absolut davon entsetzt. Das ist eine unfassbare Grenzüberschreitung“, schrieb er bei Facebook. Und Annegret Kramp-Karrenbauer, seinerzeit noch Generalsekretärin der CDU, befand, der Rechtsstaat dürfe sich das Einschüchtern und Schikanieren von Polizisten nicht bieten lassen.
Gegen 64 mutmaßlich Beteiligte am Singsang wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet – unter anderem wegen Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand und versuchter Nötigung.
Monatelang ermittelte die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Ergebnis: Die Vorwürfe sind haltlos. Alle Verfahren seien eingestellt, sagte Behördensprecherin Wiebke Bethke der taz. Wegen einer anhängigen Beschwerde des Polizisten ist der Fall aber noch nicht formell abgeschlossen.
Friedliche Zusammenkunft
In einem internen Vermerk der Staatsanwaltschaft, aus dem die lokale Elbe-Jeetzel-Zeitung zitierte, heißt es, die Anfangsverdächtigungen hätten sich „nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet“. So seien die lauten Tackerschläge beim Anbringen der Wimpel an dem Carport keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen. Zudem sei fraglich, ob die „Substanzverletzung“ am Carport überhaupt die Erheblichkeitsgrenze für eine Sachbeschädigung überschritten habe.
Überhaupt sei die Zusammenkunft am Haus des Polizisten offensichtlich friedlich verlaufen, „so dass es an einem nach außen erkennbar friedensstörenden, also gewaltbereiten Willen“ gefehlt habe. Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs greife nicht, weil das Grundstück frei zugänglich gewesen sei.
Den Betroffenen reicht eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Sie fordern nun eine Entschuldigung der Innenminister. „Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet“, sagt Sabine F., eine der an der Singdemonstration Beteiligten.
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