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Leistungsschutzrecht im BundestagLight-Version in Planung

„Kleinste Textauschnitte“ weiterhin umsonst? Das Bundesjustizministerium bringt einen Änderungsantrag in die Leistungsschutzrecht-Debatte ein.

Der Internetkonzern Google verdient Millionen durch Werbung, während sich Verlage um ihre Einnahmen im Netz sorgen. Bild: reuters

BERLIN taz | Beim umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage zeichnet sich eine Light-Version ab: Suchmaschinen wie Google sollen demnach einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“ weiterhin auch umsonst in ihren Ergebnislisten anzeigen dürfen. Das sieht ein Änderungsantrag des FDP-geführten Justizministeriums vor, der am Mittwoch im Rechtsausschuss behandelt wird und der taz vorliegt.

Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) geht davon aus, dass die Änderung angenommen wird und das Gesetz dann am Freitag vom Bundestag beschlossen wird. Zuvor hatte er rechtliche Bedenken geäußert und angekündigt, auch gegen die Mehrheitsmeinung seiner Fraktion den derzeitigen Gesetzentwurf abzulehnen. Sollte der jetzt eingebrachte Änderungsantrag angenommen werden, könne er mit dem Gesetz leben, sagte Kauder der taz.

Durch das sogenannte Leistungsschutzrecht sollen Suchmaschinen und Internetseiten mit automatisch gesammelten Nachrichten zur Kasse gebeten werden. Der Internetkonzern Google etwa verdient Millionen durch Werbung, während sich viele Verlage um ihre Einnahmen im Netz sorgen. Die Nachrichtensuche „GoogleNews“ zeigt kurze Nachrichtenausschnitte an, zusammen mit einem Link zur Internetseite. Die Verlage profitieren also bereits von den Lesern, die so auf ihre Seite kommen. Deshalb wollen sie sich auch nicht von der Google-Liste runternehmen lassen – obwohl dies bereits technisch möglich ist.

Nun darf Google seine Praxis wohl beibehalten. „Die freie, knappe, aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet“, heißt es in dem Vorschlag des Justizministeriums. Die Abstimmung im Bundestag ist nun für Freitag vorgesehen. Zuvor war der Punkt von der Tagesordnung für Donnerstag gestrichen worden.

Die Grünen und die Linken wollen gegen das Gesetz stimmen. Linken-Netzpolitiker Herbert Behrens sieht bereits heute genügend technische Möglichkeiten für Verlage, die ungewollte Übernahme von Textpassagen durch Google und Co. zu verhindern. Sollte das Gesetz in geänderter Fassung beschlossen werden, drohten Gerichtsstreits über die Frage, was „kleinste Textausschnitte“ sind.

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1 Kommentar

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  • J
    Jaheira

    Gegen wen richtet sich die "Lex Google" nun, wenn der gewinnbringende Teil der Suchmaschine weiterlaufen kann wie bisher?

     

    Ich habe den Eindruck, dass es sich gegen die Pressefreiheit richtet, vor allem im Internet. Ich denke vor allem an die Nachdenkseiten und Fefes Blog, aber auch an alle engagierten Laien, die sich im Netz politische äußern, ohne die rechtlichen Fallstricke zu kennen.