Leistungsschutzrecht für Verlage: Google trickst sie alle aus
Verlage müssen bis August bestätigen, dass Google News ihre Inhalte weiter kostenfrei verwenden kann. Wer das ablehnt, taucht dann nicht mehr auf.
BERLIN dpa | Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen. Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen“, erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost am Freitag.
„Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei robots.txt oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.
Das Leistungsschutzrecht (LSR) erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.
ÜBer 50.000 Verlagsangebote werden ausgewertet
Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem „Snippet“ die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt.
Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im Leistungsschutzrecht ist von „einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten“ die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst auf eine exakte Definition des frei verfügbaren Zitat-Umfangs in Zahlen verzichtet.
Google-Manager Rabenstein betonte, die digitale Zukunft stelle viele Wirtschaftszweige vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. „Die Nachrichtenbranche zählt dazu.“ Google habe während der Diskussionen über das Leistungsschutzrecht stets klargemacht, dass der Konzern weiter mit Verlagen gemeinsam an Lösungen arbeiten wolle.
„Wir sind davon überzeugt, dass wir Verlage am besten unterstützen, indem wir Millionen von Lesern auf ihre Seiten weiterleiten, indem wir ihre Inhalte im Netz sichtbarer und leichter auffindbar machen und indem wir den Verlagen über unsere Werbetools und Dienste helfen, Geld mit ihren Inhalten zu verdienen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen