Springer und das Leistungsschutzrecht: Mit Google kuscheln, vorläufig
Am 1. August tritt das LSR in Kraft. Ausgerechnet die Vorkämpfer vom Axel-Springer-Verlag wollen die Regelung fürs Erste nicht in Anspruch nehmen.
BERLIN taz | Ausgerechnet der Axel-Springer-Verlag (Bild, Welt), dessen Lobbyisten so sehr für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekämpft haben, verzichtet darauf, sich das neue Gesetz gleich zum Start zunutze zu machen. Wie ein Verlagssprecher am Montag auf Anfrage taz sagte, hat sich der Konzern per „Opt-in“-Verfahren entschieden, mit seinen Inhalten weiterhin in den Angeboten von Google gelistet zu werden – darunter auch der bei Verlagen vielfach umstrittene Newsaggregator Google News.
Um nicht für Links samt kurzem Anreißer zu den Veröffentlichungen von Verlagen bezahlen zu müssen, greift Google zu einem Trick: Der Internetkonzern fragt Verlage, ob ihre Online-Publikationen weiterhin in den Suchtreffern des Newsaggregators gelistet werden sollen – unentgeltlich.
Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung auch gegen den Protest ihrer eigenen Netzpolitiker beschlossen hat, erlaubt Verlagen, für die Verwendung ihrer Texte im Netz eine Lizenz zu verlangen, etwa wenn dahinter eindeutig ein Geschäftsmodell steht. Einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte bleiben allerdings weiterhin lizenzfrei – eine Grauzone entsteht.
Seiteninhaber entscheiden selbst
Verlage, die Googles Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die Umfrage von Google ignorieren, sollen vom 1. August an nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auftauchen. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben.
So können Inhaber von Websites über Anweisungen in der Datei robots.txt oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.
Das Medienhaus Axel Springer erklärte unterdessen auf taz-Anfrage weiter, mit dem neuen Gesetz letztlich sehr wohl Geld verdienen zu wollen. „Axel Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an“, sagte ein Sprecher. Dazu treffe das Unternehmen derzeit die nötigen Vorbereitungen. Bis dahin entstehe allerdings „aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo“.
In dieser „Übergangsphase“ erteile die Axel Springer AG der Google Germany GmbH ein sogenanntes Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von Textauszügen, „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Fall Mouhamed Dramé
Psychische Krisen lassen sich nicht mit der Waffe lösen
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe