Leiharbeit bei Schlecker: Gleiche Arbeit, weniger Geld

Schlecker lässt Leiharbeitsverträge weiterlaufen, bei denen nur die Hälfte des Lohns für die gleiche Leistung gezahlt wird. DGB und Ver.di fordern dagegen reguläre Arbeitsverträge.

Betroffen sind vor allem Schlecker XL-Filialen, in denen Leiharbeiter die Arbeit Festangestellter erledigen. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Drogerie-Unternehmen Schlecker hat angekündigt, die bestehenden Leiharbeitsverträge weiterlaufen zu lassen. Das bestätigte Unternehmenssprecher Andreas Baum am Dienstag gegenüber der taz. Die Gewerkschaften Ver.di und DGB fordern hingegen, den 4.000 LeiharbeiterInnen normale Arbeitsverträge anzubieten.

Am Montag hatte das Unternehmen erklärt, es wolle nicht weiter mit dem Leiharbeitsunternehmen Meniar zusammenarbeiten. Diese Ankündigung war eine Reaktion auf Lohndumping-Vorwürfe, die sich vor allem gegen die sogenannten XL-Filialen richteten. Seit Beginn 2009 gründete das Unternehmen Filialen, die größer sind als die gewöhnlichen AS-Läden. Die fehlenden Arbeitskräfte bezogen sie von der Leiharbeitsfirma, die laut Ver.di auch zuvor entlassene Arbeitskräfte an das Unternehmen vermittelte. Die LeiharbeiterInnen verrichten in den XL-Filialen dieselbe Arbeit wie Festangestellte, erhalten jedoch nur die Hälfte des Lohns.

Als "halbherzig" beurteilt Reinhard Dombre, Sprecher beim DGB für Tarifpolitik, die Ansage von Schlecker: "Hier soll eindeutig ein Imageschaden verhindert werden." Es bestehe nach der ersten Ankündigung von Schlecker kein Grund zur Entwarnung. Dombre verlangt von Schlecker, allen Angestellten gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen.

Mit dieser Forderung hat er Cornelia Haß auf seiner Seite. Die Pressesprecherin des Ver.di-Bundesvorstands fordert das Unternehmen auf, allen Angestellten, also auch den LeiharbeiterInnen, "ordentliche" Löhne zu zahlen.

Haß und Dombre hoffen nun, dass die Enthüllung der Lohnverhältnisse bei Schlecker eine öffentliche Debatte lostreten wird. Für Dombre ist klar, dass die Politik das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern müsse, um Lohndumping-Unternehmen die Rahmenmöglichkeiten für ihre Arbeit zu nehmen. "Das Gesetz öffnet Tür und Tor für Armutslöhne", so Dombre.

Er verlangt zudem, einen gesetzlichen Mindestlohn für die Branche einzuführen. Dies, urteilt die Ver.di-Landesleiterin für Nordrhein-Westfalen, Gabriele Schmidt, wäre viel einfacher, als zu versuchen, die bestehenden Gesetze "wasserdicht" zu machen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte indes an, nach eventuellen "Schlupflöchern" zu suchen.

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