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Leichte SpracheWahl zur Behinderten-Vertretung

Viele Firmen haben eine Schwer-Behinderten-Vertretung. Diese Vertretung wird aktuell neu gewählt, zum Beispiel in der Stadt Bremen.

Viele Firmen haben Schwer-Behinderten-Vertreter Foto: imago/Westend61

Hinweis:

Hier können Sie den Text herunterladen.

Hier lesen Sie den Original-Text.

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Viele Firmen haben eine Schwer-Behinderten-Vertretung.

Diese Vertretung besteht aus einer oder mehreren Personen.

Was machen diese Personen in der Firma?

Sie unterstützen schwer-behinderte Mitarbeiter.

Sie vertreten die Interessen von schwer-behinderten Mitarbeitern.

Die Schwer-Behinderten-Vertreter werden alle 4 Jahre neu gewählt.

Aktuell finden die Neu-Wahlen statt.

Haben alle Firmen eine Schwer-Behinderten-Vertretung?

Die Schwer-Behinderten-Vertretung haben nur Firmen

mit 5 oder mehr schwer-behinderten Mitarbeitern.

Was bedeutet „Schwer-Behinderung“?

Das Wort kommt aus dem Sozial-Gesetz-Buch.

Danach sind Behinderungen verschieden schwer.

Eine leichte Behinderung ist zum Beispiel,

wenn man eine Gehhilfe braucht.

Eine sehr schwere Behinderung ist zum Beispiel,

wenn man dauerhaft im Rollstuhl sitzt.

Das Versorgungs-Amt kümmert sich um die Angelegenheiten

von Menschen mit einer Schwer-Behinderung.

Das Amt bestimmt auch den Schwere-Grad einer Behinderung.

Wie bestimmt das Amt den Schwere-Grad?

Es benutzt dazu die Zahlen-Werte 20 bis 100.

Der Zahlen-Wert 20 bedeutet:

Die Person hat eine leichte Behinderung.

Der Zahlen-Wert 100 bedeutet:

Die Person hat eine sehr schwere Behinderung.

Ab einem Zahlen-Wert von 50 gilt ein Mensch als schwer-behindert.

Außerdem gilt:

Ab einem Zahlen-Wert von 30 gibt es

eine Gleichstellung zur Schwer-Behinderung.

Das bedeutet:

Gleichgestellte Menschen haben ähnliche Rechte

wie schwer-behinderte Menschen.

Welche Rechte gibt es?

Im Sozial-Gesetz-Buch steht:

Schwer-behinderte und gleichgestellte Menschen

können am Arbeitsplatz ähnliche Dinge fordern.

Dazu gehören zum Beispiel diese Dinge:

• ein Arbeitsplatz ohne Hindernisse

• ein besonderer Kündigungs-Schutz

• zusätzlicher Urlaub

• Reha-Maßnahmen

Hier beginnt die Arbeit der Schwer-Behinderten-Vertreter.

Sie unterstützen diese beiden Mitarbeiter-Gruppen

bei der Durchsetzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz.

Außerdem haben Schwer-Behinderten-Vertreter diese Aufgaben:

• Sie setzen sich für mehr Teilhabe in der Firma ein.

• Sie planen Weiterbildungen.

• Sie sind bei Bewerbungs-Gesprächen dabei.

• Sie beraten bei Verträgen.

• Sie sind Ansprech-Partner und Vertrauens-Person.

Alle Mitarbeiter in einer Firma können

Schwer-Behinderten-Vertreter werden.

Und wie gesagt:

Aktuell werden neue Vertreter gewählt.

Noch bis zum 30. November 2018 finden die Wahlen statt.

Die taz hat sich die Wahl in Bremen genauer angeschaut.

Viele Firmen machen bei dieser Wahl mit.

Insgesamt können 1.700 schwer-behinderte

und gleichgestellte Personen in Bremen

ihre Schwer-Behinderten-Vertretung wählen.

Eine dieser Firmen ist der Sender „Radio Bremen“.

Hier ist Dagmar Schwärmer die Schwer-Behinderten-Vertreterin.

Sie hat gerade viel zu tun.

Denn sie muss die Wahl planen.

Gleichzeitig muss sie ihre Aufgaben als Vertreterin erfüllen.

Sie sagt über ihre Aufgaben bei „Radio Bremen“:

Ich mache auf das Thema Inklusion aufmerksam.

Ich frage mich:

Wie können wir die Bedingungen verbessern

für Menschen mit Behinderungen in unserer Firma?

Manchmal muss ich dafür immer wieder dieselben Dinge sagen.

Nur so wird Inklusion auch Teil des Alltags in der Firma.

Zum Beispiel muss ich immer wieder sagen:

Bewerber sollen nur nach ihren Fähigkeiten beurteilt werden!

Was für Fähigkeiten und Ziele braucht

ein Schwer-Behinderten-Vertreter?

Dagmar Schwärmer sagt:

Schwer-Behinderten-Vertreter arbeiten ehrenamtlich,

also freiwillig und manchmal ohne Bezahlung.

Trotzdem haben sie viele Aufgaben zu erledigen.

Sie müssen also viel Einsatz zeigen.

Dagmar Schwärmer sagt:

Mein Ziel ist zum Beispiel ein Wandel in der Gesellschaft.

Ich will mehr Zusammenhalt und Inklusion.

Damit fange ich bei „Radio Bremen“ an.

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Original-Text von: Lea Schweckendiek

Übersetzung von: taz leicht

Prüfung von: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information

Erschienen am: 2. November 2018

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