Lehren aus den Fällen Hoeneß und Co.: Steuerbetrug wird teurer

Die Landesfinanzminister einigen sich auf härtere Strafen für Steuerhinterzieher. Die Ämter registrieren bereits mehr Selbstanzeigen.

Hoeneß war auch bei den Karnevalsumzügen ein beliebtes Motiv – hier in Mainz. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Finanzminister der Bundesländer wollen härtere Strafen für Steuerhinterzieher einführen. So soll es etwa teurer und schwieriger werden, mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonzukommen. Darauf einigten sich die Minister am Donnerstag bei einem Treffen in Berlin. „Wir wollen bis Anfang Mai die gemeinsamen Grundlagen für ein Gesetz vorlegen, damit Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige nicht mehr besser dastehen als ehrliche Steuerzahler“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). „Steuerhinterzieher müssen wissen: Die Luft wird dünn für sie.“

Die Finanzminister diskutieren seit Längerem eine Gesetzesänderung. Prominente Steuerhinterzieher wie die Publizistin Alice Schwarzer oder der Exfußballmanager Uli Hoeneß hatten jüngst für heftige Debatten gesorgt. Union und SPD kündigten damals an, die Ergebnisse der Ministerkonferenz abzuwarten. Einige Details sind weiter strittig, eine Einigung werde bis Anfang Mai angestrebt, hieß es.

Vor allem geht es um das Instrument der straffreien Selbstanzeige. Steuerhinterzieher, die ihre Versäumnisse selbst den Finanzämtern vollständig offenlegen, gehen straffrei aus. Sie müssen dann ein Bußgeld entrichten und einen Teil der Steuerschuld zurückzahlen. Die Landesfinanzminister verständigten sich, an dem Instrument festzuhalten. Allerdings sollten die Bedingungen für eine Selbstanzeige „deutlich verschärft“ werden, kündigte Walter-Borjans an.

Einig sind sich die Minister darin, den Zeitraum, für den sich reuige Steuerhinterzieher offenbaren müssen, zu verlängern. Vergehen müssten statt bisher für 5 Jahre mindestens für 10 Jahre offengelegt werden, sagte Walter-Borjans. Den Strafaufschlag auf die Steuernachzahlung wollen die Minister von 5 auf 10 Prozent verdoppeln. Umstritten ist, ab welcher Grenze dieser Strafaufschlag fällig werden soll. Im Moment liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Eine Strafzahlung auf die Steuerschuld wird erst fällig, wenn die hinterzogene Summe höher ist. Während sich viele SPD-geführte Länder vorstellen können, die Grenze deutlich abzusenken, etwa auf 5.000 Euro, sind Unions-geführte Länder dagegen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte, er glaube nicht, dass das der entscheidende Ansatzpunkt einer Verschärfung sein sollte. „Ich fände es cleverer oder steuergerechter, bei höheren Beträgen stärker einzusteigen als schon bei der kleinsten Form des Steuervergehens.“

Die Diskussion über Promi-Hinterzieher wie Hoeneß oder Schwarzer zeigt indes Wirkung. Die Finanzbehörden registrieren regelmäßig sprunghafte Anstiege der Selbstanzeigen, wenn Gesetzesverschärfungen zu erwarten sind. In Nordrhein-Westfalen zeigten sich im Februar zum Beispiel knapp 1.000 BürgerInnen wegen Steuerhinterziehung selbst an – ein Rekord. Im Vorjahresmonat waren es lediglich 214. Zählt man Januar und Februar zusammen, registrierten die Behörden in NRW 1.739 Selbstanzeigen. Viereinhalb mal so viele wie in den ersten beiden Monaten von 2013.

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