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Legalisierungspläne LauterbachsKabinett berät Cannabis-Freigabe

Am Mittwoch diskutiert die Bundesregierung das Eckpunktepapier zur Legalisierung von Gras. Kauf, Verkauf und Besitz von bis zu 30 Gramm sollen erlaubt werden.

Lauterbach will das Kiffen erlauben: Hanf dürfte dann zu kommerziellen Zwecken angebaut werden Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Berlin dpa | Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Es geht noch nicht um ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, sondern zunächst um die Verabschiedung sogenannter Eckpunkte, also um Grundzüge des Vorhabens. Ein konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt – was keinesfalls sicher ist.

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte und in der Regierung intern abgestimmte Eckpunktepapier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Einzelheiten:

Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.

Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

Union schiebt Panik

Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ – Zutritt erst ab 18 – und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.

„Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-Jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.

Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.

Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.

Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, „niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für konsumierende Jugendliche einzuführen“, heißt es in den Eckpunkten.

Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

Die Eckpunkte sind nur ein erster Schritt. Im Zuge der europäischen Abstimmung und in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren zum Cannabis-Gesetz können sich viele Details noch ändern. Lauterbach will sich an diesem Mittwoch in Berlin (11.30 Uhr) zu den Einzelheiten äußern.

Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben der Ampelkoalition. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Augsburger Allgemeinen (Mittwoch). „Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung“, warnte er. Der Konsum berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek äußerte auch die Befürchtung, dass eine Legalisierung in Deutschland auch Cannabis-Fans aus anderen europäischen Ländern anlockt. „Deshalb muss die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Anreize für einen Drogentourismus nach Deutschland geschaffen werden.“

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6 Kommentare

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  • Ich finde den Rahmen der legalisierung irgendwie albern, kann aber mit dem Kompromiss leben, der ihm zu Grunde liegt.

    Wir haben ein Suchtmittel, das insbesondere in der Adoleszenz zu Hirnschädigungen führen kann. Dieses Suchtmittel hat eine stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung. Ich rede von Ethanol.

    Wird irgendwo ermittelt, wie viel Alkohol ich kaufe? Wohl kaum, das Zeug steht bei Aldi ein Regal neben den Süßigkeiten. Da gibts auch kein Werbeverbot, ganz im Gegenteil, wir haben Feste und Betriebe, bei denen der Ausschank von Alkohol im Vordergrund steht. natürlich gibt es bei Alkohol Jugendschutz: eine höhere Konzentration darf man erst mit 18 erwerben, die geringere Konzentration schon mit 16.Aus meiner Kindheit errinnere ich mich noch gut an die Vodka-Werbung auf Kabel 1. Ich wusste zwar nicht, was Vodka ist, wäre aber neugierig darauf gewesen.

    Einige der Eckpunkte sind durchaus sinnvoll - zum Beispiel, dass Suchtmittel nur in zertifizierten Fachgeschäften verkauft werden sollten. Warum macht man das nicht mit Alkohol?

  • Die"lizenzierten Fachgeschäfte"erinnern mich an Systembolaget in Schweden.All Getränke mit mehr als 3,5% Alkohol werden nur dort verkauft.



    ( de.wikipedia.org/wiki/Systembolaget )



    Ich hoffe doch das es hierzulande kein kein vergleichbares Monopolunternehmen geben wird.

  • Vorschlag zur Gleichstellung: "Der Erwerb und Besitz von max. 500 g Alkohol, soll als „Genussalkohol“ zum Eigenkonsum straffrei sein. Werbung für Alkohol wird untersagt" das niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme funktioniert ja bei Alkohol schon bestens

  • Steuern plus Apotheke und dann einen Preis nahe am Schwarzmarkt? Ich lass mich überraschen wenn es mal soweit kommen sollte.

    • @Andreas J:

      Also je nach Sorte zahle ich zurzeit 8-15€ in der Apotheke. Aufm Schwarzmarkt nicht anders

  • „Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung“, warnte er. Der Konsum berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“.

    Da bin ich ja froh, dass das für ein Maß Helles nicht gilt...zumindest in Bayern