Landesregierung erneuert Corona-Regeln: Senat mag 2G nicht vorschreiben
Bei „Optionsmodell“ sollen Gastronomen und Kulturanbieter selbst entscheiden, ob sie bei 3G bleiben oder nur Geimpfte und Genesene reinlassen.
Staatlich vorgeschrieben ist 2G in der neuen Fassung der Berliner Corona-Verordnung nur in Clubs, bei Prostitution und bei Saunen mit Aufgüssen. Hier gab es in den vergangenen Monaten ein Verbot, bis jüngst das Verwaltungsgericht urteilte, Clubs – in der Verordnung als „Tanzlustbarkeiten“ eingestuft – müssten unter 2G-Bedingungen wieder öffnen dürfen.
Der Anreiz, auf 2G umzusteigen, soll laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) darin bestehen, dass Lokale und sonstige Anbieter keiner Maskenpflicht und keinem Abstandsgebot mehr unterliegen, wenn sie nur noch Getestete und Genesene einlassen. Die Beschränkung auf 2G verringert zwar den potenziellen Kundenkreis. Im Gegenzug aber kann etwa ein Gastwirt sein Restaurant wieder wie in Vor-Pandemie-Zeiten voll auslasten, weil es keinen Mindestabstand zwischen den Tischen mehr gibt.
Das führte Kalayci in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung aus, in der die Landesregierung die Optionsregel beschloss. Obergrenzen gibt es aber weiter: Ins Olympiastadion dürfen nach ihren Worten auch bei 2G statt der maximal möglichen 76.000 Menschen nur 25.000, was auch für andere Veranstaltungen gelten soll. Für den Marathonlauf am Wahltag, dem 26. September, gilt laut Kalayci 3G – zum Mitlaufen reicht also eine Testbescheinigung statt eines Impfzertifikats.
Auch das Brandenburger Kabinett diskutierte über 2G. Bereits zuvor äußerten sich die Fraktionschefs der dortigen Kenia-Koalition. Demnach soll die Regelung nicht für lebensnotwendige Dinge im Alltag gelten. „Es beschränkt sich im Wesentlichen auf Freizeitvergnügen, also Clubs und Diskos“, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Sein SPD-Kollege Erik Stohn forderte Ausnahmen für 12- bis 17-Jährige. Für die Grüne Petra Budke müssen Getestete Museen, Bibliotheken, Behörden und Nahverkehr weiter nutzen können. (dpa, taz)
Auch mit Impfung ist eine Infektion möglich
Unter den ersten Reaktionen war die des Deutschen Gaststätten und Hotelverbands: „Das Wahlrecht für Betreiber war unsere Präferenz“. Anders urteilte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja, der sich ebenfalls gegenüber der Deutschen Presse-Agentur äußerte: Damit werde der Weg geebnet für eine „Impfpflicht durch die Hintertür“.
2G landesweit zu beschließen und Ausnahmen für jene zuzulassen, die sich gern impfen lassen würden, es aber derzeit nicht können – unter 12-Jährige und Vorerkrankte –, ist laut Kalayci aus epidemiologischen Gründen nicht möglich. „Wir wissen einfach, dass bei einer Mischung aus Geimpften und nicht Geimpften im Raum das Infektionsrisiko hoch ist“, sagte die Senatorin. In jenem Szenario würden sich Geimpfte und Genesene ohne Maske und Abstand in unmittelbarer Nähe von bloß Getesteten bewegen.
Auch mit Impfung ist eine Infektion möglich – die Erkrankten gelten dann als „Impfdurchbrecher“. Anfänglich betraf das einen Geimpften unter 4.000, inzwischen hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht.
Als Beispiele für Bereiche, in denen das Optionsmodell gilt, nannte Kalayci neben der Gastronomie körpernahe Dienstleistungen, Freizeitangebote, Zoos, Sport oder Spielhallen. Einige andere Bereich sind laut Kalayci hingegen von der Optionsmöglichkeit ausgenommen: Bei Gottesdiensten, Parteiversammlungen und Wahlen sowie „grundsätzlichen Versorgungsbereichen“ im Einzelhandel soll 2G nicht möglich sein.
Vollständig geimpft, also entweder einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder zweimal mit allen anderen, waren am Dienstag der Senatskanzlei zufolge 62,2 Prozent. Das ist noch nicht mal ein Prozentpunkt mehr als vor einer Woche, als die Quote 61,4 betrug. Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte damals nach der Senatssitzung gesagt, dass er die Politik an der Grenze dessen sieht, was an Impfmotivation möglich ist – er forderte deshalb mehr privates Engagement, von Gastronomen oder Sportveranstaltern.
Offen ist der Senat laut Kalayci für eine Regelung, Lohn und Gehalt in einer Quarantäne nicht weiter zu zahlen, wenn es sich um nicht geimpfte Beschäftigte handelt, die „selbstverschuldet“ in Quarantäne müssen. Unklar soll bloß noch sein, ab wann das gilt – „es kann nicht sein, dass jedes Bundesland das allein regelt“, sagte Kalayci und forderte von der Bundesebene eine entsprechende Vorlage: „Wenn diese Regelung kommt, werden wir das auch umsetzen.“
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