: Lagerfehler
RAD Roberto Heras erhält hohe Entschädigung
Auch der Oberste Gerichtshof folgte der Argumentation des Exprofis, seine Dopingproben seien nicht ordnungsgemäß gelagert worden. So hatte bereits 2011 ein Gericht in Castilla y León entschieden. Schon 2016 war Heras die jetzt in letzter Instanz bestätigte Summe zuerkannt worden. Die Berufung des spanischen Staates dagegen wurde am vergangenen Montag verworfen.
Der Kletterspezialist war 2005 von seinem damaligen Team Liberty Seguros entlassen worden und musste seine Karriere im Alter von 31 Jahren beenden. Der zunächst aberkannte vierte Vuelta-Gesamtsieg wurde Heras 2012 wieder zugesprochen.
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