Länder pochen auf Bildungshoheit: Grundgesetzänderung wackelt
Der Bundestag will für eine zügige Digitalisierung der Schulen das Grundgesetz ändern. Doch gleich mehrere Länder pochen auf ihre Bildungshoheit.
„Der Bund kann und muss nicht das Recht bekommen, die Länder in ihren traditionellen Kernkompetenzen zu steuern und zu kontrollieren“, schrieben Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier, Michael Kretschmer, Armin Laschet (alle CDU) und Markus Söder (CSU). Gerade in der Schulbildung biete der Föderalismus große Vorteile, wie passgenaue Lösungen vor Ort. Das schütze „vor einem unflexiblen und statischen Zentralismus“.
Die Ministerpräsidenten lehnen es demnach ab, „ab 2020 eine hälftige Ko-Finanzierung von Bundesinvestitionen durch die Länder in der Verfassung für alle Zeit festzuschreiben“. Das führe dazu, „dass Teile des Landesbudgets zumindest faktisch einem bundespolitischen Willen unterworfen sind“, schreiben sie in der „FAS“.
Hintergrund ist der sogenannte Digitalpakt, bei dem der Bund mit fünf Milliarden Euro die Schulen in Deutschland unterstützen will. Wegen der Länderhoheit in Bildungsfragen bedarf es dafür aber einer Grundgesetzänderung. Der Bundestag hatte am Donnerstag eine Reform der Verfassung gebilligt, mit der das Kooperationsverbot in der Bildung weiter gelockert werden soll.
Furcht vor der „bundesweiten Einheitsschule“
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Laschet warnte: „Zentralismus aus Berlin schwächt die Vielfalt unseres Bildungssystems.“ Es dürfe weder kurz- noch langfristig eine „bundesweite Einheitsschule“ geben, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).
Laschet kündigte an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Wenn die Länder mehr Geld für die Digitalisierung der Schulen bräuchten, wäre es am einfachsten, den Anteil aus dem gemeinsamen Steueraufkommen von Bund und Ländern aufzustocken. Dazu sei es unnötig, „an der Verfassung herumzuwerkeln“.
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