LOHNKLAU: Skrupellose Sklavenhalter
Die Hamburger Beratungsstelle "Migration und Arbeit" setzt die Lohnzahlung für drei bulgarische Bauarbeiter durch. Sie sollten unter dem Mindestlohn beschäftigt werden - und bekamen am Ende gar nichts.
HAMBURG taz | So wie es offiziell geplant ist, soll am Freitag vorerst ein Schlussstrich gezogen werden. Dann möchte die Mitgesellschafterin und Ehefrau des Abbruchunternehmers Wilko Wagner, Kirsten Wagner, als "Geste guten Willens" formell drei bulgarischen Bauarbeitern einen Scheck über 21.500 Euro für zurückgehaltenen Lohn eines Subunternehmers übergeben. Den hatte die gewerkschaftliche Beratungsstelle für Migranten ohne gesicherten Aufenthaltsstatuts "Migration und Arbeit" eingefordert.
Die drei Männer aus Bulgarien waren als EU-Bürger legal nach Hamburg gekommen, um Geld für ihre Familien zu verdienen. Da Bulgaren aufgrund der EU-Richtlinien offiziell nur als Selbstständige arbeiten dürfen, heuerten sie bei der Firma "Bauwerkbau GmbH" (BWB) als Subunternehmer an, die ihrerseits als Subunternehmen für die große Hamburger Abrissfirma Wilko Wagner tätig war. Der Auftrag: Die Gebäude der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld abzureißen und das Areal für Wohnungsbau der städtischen Sprinkenhof AG zu ebnen. Wohnungen für 2.000 Meschen soll die Immobilienverwaltungsfirma im Auftrag der Stadt bauen.
Mehrere Monate waren die drei Bulgaren als "Tagelöhner" auf der Baustelle tätig. Obwohl vom Gesetz ein Mindestlohn von 10,90 Euro vorgeschrieben ist, mussten sie für zugesagte sieben Euro als Subunternehmer arbeiten, um den Job zu bekommen.
Aber selbst dieses Geld bekamen sie nicht. Sie suchten daraufhin Hilfe beim Deutschen Gewerkschaftsbund, der seit 2010 in Hamburg die Beratungsstelle "Migration und Arbeit" unterhält. Als die Beratungsstelle den Lohn einforderte, winkte die Firma Wagner zunächst ab. "Sie zogen sich darauf zurück, dass die Arbeiter von einem Subunternehmen beschäftigt worden sind", berichtet Projektleiterin Emilija Mitrovic. In einem Brief schrieb die Firma, dass es für sie nicht nachprüfbar sei, ob ein "Nachunternehmen" seine Beschäftigten "korrekt" bezahle.
Doch auch die Sprinkenhof AG wurde aufgeschreckt, als der Ver.di-Landeschef und SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Wolfgang Rose per Senats-Anfrage nachhakte. Antwort: Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, hätten sehr wohl auf die Geschäftspraktiken ihrer Subunternehmer zu achten und "schuldhafte Verstöße zu ahnden".
Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, aber auch diejenigen, die unter prekären Verhältnissen arbeiten, haben in der Arbeitswelt Rechte, die sie geltend machen können.
Die gewerkschaftliche Anlaufstelle für MigrantInnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus "Migration und Arbeit" ist 2008 von der Gewerkschaft Ver.di als bundesweites Pilotprojekt in Hamburg gegründet worden.
Spektakuläre Erfolge konnte die Beratungsstelle 2009 verbuchen, als sie für einen Arbeiter ohne Papiere vorm Arbeitsgericht Celle durchsetzte, dass ihm sieben Jahre lang vorenthaltene Lohnbestandteile in Höhe von 25.500 Euro nachgezahlt wurden. Auch ein Au Pair-Mädchen in Hamburg bekam vorenthaltene Vergütungen nachträglich erstattet.
Auch soziale Hilfe steht auf der Agenda der Beratungsstelle. So erwirkte sie für eine osteuropäische Mutter ohne Papiere in Hamburg, dass ihre Kinder auf eine fachgerechte Schule gehen können.
Übernommen hat der DGB die Beratungsstelle Migration und Arbeit in Hamburg trotz anfänglicher Bedenken der Gewerkschaft der Polizei und der IG BAU zum 1. Januar 2010.
Inzwischen hat die Firma Wilko Wagner eingelenkt. "Dass die Personen nicht bezahlt wurden, ist uns nicht bekannt gewesen", sagt Kirsten Wagner. Sie hat zugesagt, den Lohn in Höhe von 21.500 Euro "in Vorkasse" zu zahlen. Dann werde man sich in einem Zivilverfahren gerichtlich das Geld vom Subunternehmen BWB zurückzuholen, kündigt Wagner an. "Wir haben das Unternehmen voll bezahlt und haben keine Außenstände mehr."
Überhaupt wehrt sich die Geschäftsfrau gegen den Eindruck, dass ihre Firma Arbeiter möglicherweise ausgebeutet und nicht ordnungsgemäß bezahlt habe. "Jedes von uns beauftragte Unternehmen hat schon immer die Einhaltung der Mindestlöhne schriftlich bestätigen müssen", sagt Wagner
Emilija Mitrovic von der Beratungsstelle "Migration und Arbeit" ist mit dem Arrangement zufrieden. "Rechtlich wäre die Firma Wagner nicht zu belangen gewesen", sagt die Gewerkschafterin. Der Fall zeige aber auch, dass die Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen sehr wohl Einfluss auf Firmen und Arbeitsbedingungen haben.
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