Kunstfund in München: Gurlitt soll Werke zurückbekommen
Der Kunsthändlersohn Gurlitt soll rund 300 Bilder aus dem Münchner Kunstfund zurückerhalten. Einem Medienbericht zufolge ist dies nicht der erste Rückgabeversuch.
BERLIN/MÜNCHEN dpa | Cornelius Gurlitt hat Teile des Münchner Kunstfundes bereits im Frühjahr zurückerhalten sollen. Wie der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz der Süddeutschen Zeitung (Freitag) sagte, schrieb er den Kunsthändlersohn diesbezüglich bereits im Januar an. Dieser habe dann Ostern als Termin vorgeschlagen. Doch sei die Rückgabe gescheitert, weil weitere Versuche, den Sammler zu erreichen, fehlschlugen, sagte Nemetz.
Die Staatsanwaltschaft will Gurlitt nun möglichst bald etwa 310 seiner beschlagnahmten Bilder zurückgeben. Diese seien zweifelsfrei dessen Eigentum, hatte Nemetz der SZ am Donnerstag gesagt.
Wie die Übergabe dieses Mal praktisch ablaufen soll und wo Gurlitt seine Bilder künftig lagern könnte, ist offen. Dazu war die Staatsanwaltschaft am Donnerstag nicht zu erreichen. Der Sprecher des bayerischen Justizministeriums konnte über die Rückgabe-Pläne keine Auskunft geben.
Steuerfahnder und Staatsanwälte hatten die etwa 1.400 Werke umfassende Bildersammlung Gurlitts im Frühjahr 2012 in dessen Münchner Wohnung beschlagnahmt, darunter viele Werke der klassischen Moderne. Zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fundes hatte die Behörde am Dienstag erklärt, sie wolle Gurlitt Bilder zurückgeben – allerdings nur Kunstwerke, die nicht im Verdacht der NS-Raubkunst und zweifelsfrei im Eigentum des 80-Jährigen stehen.
Eine von der Bundesregierung geschaffene Expertenkommission soll herausfinden, bei welchen Werken aus Gurlitts Wohnung es sich um NS-Raubkunst handelt – möglicherweise sind es 590.
Unterdessen wurden weitere Werke aus dem Kunstfund ins Internet gestellt. Die Staatsanwaltschaft habe zahlreiche Grafiken von Edvard Munch, Max Liebermann und Henri de Toulouse-Lautrec in die Magdeburger Datenbank www.lostart.de gestellt, teilte das Büro von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Berlin mit.
Leser*innenkommentare
Blechstein
Gast
Der Beschlagnahme dieser Bilder fehlte bisher jedwede gesetzliche Grundlage - diese Steuergeschichte war an den Haaren herbeigezogen, da Gurlitt in Österrecih steuerpflichtig ist - mit einer großen Geste 3oo Bilder zurückzugeben ist lächerlich und unverschämt.
jacha
@Blechstein Tja, wenn die Sammlung dieses Erben bislang keine Raubkunst war, dann hat die Staatsanwaltschaft eben das durch ihre zweifelhafte Beschlagnahme geändert. So gut wie ihre Amtsvorgänger hat sie das auch hingekriegt. Und sich hinterher dumm stellen "konnte nicht ermittelt werden" - ja, wenn sie den Rückwärtsgang einlegen muß, dann findet sie den halt in bewährter Amtsmanier nicht.
PeterWolf
Gast
Erwarten die Medien ernsthaft eine Einladung zur Rückgabe mit Ort und Zeit ?