piwik no script img

Künstliche Befruchtung für alle FrauenFrankreichs Parlament billigt Gesetz

Macrons Wahlversprechen nimmt eine weitere Hürde. Damit Lesben und Alleinstehende ihren Kinderwunsch verwirklichen können, muss nur noch der Senat ja sagen.

Zwei Drittel der Französ*innen stehen hinter dem Gesetzentwurf ihres Präsidenten Foto: Unsplash/Jonathan Gallegos

Paris afp | Die Öffnung der künstlichen Befruchtung für alle Frauen hat in Frankreich eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am späten Freitagabend in zweiter Lesung für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung. Damit sollen auch Lesben und alleinstehende Frauen ihren Kinderwunsch verwirklichen können.

Das Vorhaben ist ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron, das nach Umfragen zwei Drittel der Franzosen unterstützen. Massive Kritik kommt dagegen von Konservativen und der katholischen Kirche. Sie argumentieren, das Gesetz beraube Kinder einer Vaterfigur und bedrohe traditionelle Familienstrukturen. Immer wieder kam es zu Protesten gegen die Pläne.

Macron lobte im Kurzbotschaftendienst Twitter nun „das Engagement von Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und des nationalen Ethik-Beratungsausschusses“. Auf „friedliche Debatten“ sei die „die Annahme eines ausgewogenen Textes“ gefolgt. Vertreter von Homosexuellen-Vereinigungen begrüßten die Abstimmung als „historischen Fortschritt für die Rechte und die Freiheit der Frauen“.

Das Gesetz ist mit dem positiven Votum noch nicht verabschiedet. Der Senat muss noch darüber befinden. Bereits in erster Lesung hatte die konservative Mehrheit im Oberhaus auf eine wichtige Änderung gepocht: Demnach soll die künstliche Befruchtung für Lesben und alleinstehende Frauen nur bei Unfruchtbarkeit oder aus anderen medizinischen Gründen von der Krankenkasse bezahlt werden.

Das Unterhaus, das am Ende das letzte Wort hat, bestand wie bereits in erster Lesung auf einer nahezu identischen Fassung des ursprünglichen Texts. Der Senat könnte sich eventuell erst im nächsten Jahr damit befassen und einen Kompromiss fordern.

Neben der Öffnung der künstlichen Befruchtung für alle Frauen sieht der Gesetzentwurf eine Reform der Regeln für Kindschaftsverhältnisse vor. Auch eine Reihe weiterer strittiger Themen, etwa die Konservierung von Eizellen und die Forschung mit embryonalen Stammzellen, soll neu geregelt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

11 Kommentare

 / 
  • "Bereits in erster Lesung hatte die konservative Mehrheit im Oberhaus auf eine wichtige Änderung gepocht: Demnach soll die künstliche Befruchtung für Lesben und alleinstehende Frauen nur bei Unfruchtbarkeit oder aus anderen medizinischen Gründen von der Krankenkasse bezahlt werden."



    Kotzstrahl auf Konservative! Was für eine widerliche Einstellung!

  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Wer ist in solchen Fällen als zweiter Elternteil barunterhaltspflichtig? Der Staat?

    • @05838 (Profil gelöscht):

      Man sollte vielleicht nicht immer davon ausgehen, das es in allen Staaten so läuft wie in Deutschland, tut es in Frankreich nämlich nicht.

      Frankreich kennt schon lange die Kombination, das ein Kind nur mit seiner Mutter verwandt ist, das wäre hier dann wahrscheinlich der Fall.

      Auch ist das französische Unterhaltsrecht nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, schon von der Höhe her hat Frankreich z.B. einen erheblich niedrigeren Unterhaltssatz.

      www.justice.fr/sim...alimentaire/bareme

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)
        @Sven Günther:

        Mir geht's auch um Deutschland. Denn hier lebe ich.

        • @05838 (Profil gelöscht):

          Im Artikel geht es aber um ein französisches Gesetz.