Kritik an online-Händler reißt nicht ab: Kartellamt verdächtigt Amazon
Schlechte Nachrichten für den Onlinehändler: Der US-Konzern steht wegen möglicher Verletzung des Kartellverbots unter Beobachtung.
DÜSSELDORF rtr/dpa | Das Bundeskartellamt nimmt den Onlinehändler Amazon unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter verdächtigen den US-Konzern, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Handelsforen im Internet zu beschränken. Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren anbieten können, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung steht eine „Preisparitätsklausel“. Diese untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internetmarktplätze wie etwa eBay als auch auf die eigenen Onlineshops der Händler. Die Klausel „kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internetmarktplätzen beschränkt wird. Das Kartellamt will nun rund 2.400 Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die Preisparitätsklausel zu verzichten. Von Amazon war zunächst keine Stellungnahme dazu zu erhalten.
In der vergangenen Woche war der Konzern wegen des Umgangs mit Leiharbeitern in die Kritik geraten. Inzwischen kündigte der Internetversandhändler dem umstrittenen Sicherheitsdienst H.E.S.S., der nach einem Medienbericht Leiharbeiter bespitzelt hatte und zudem im Verdacht steht, Kontakte in die Neonaziszene zu haben. Auch einen zweiten Dienstleister feuerte Amazon.
Unterdessen haben zwei kleine Buchverlage die Geschäftsbeziehung mit Amazon gekündigt. Der Kunst- und Literaturverlag Ch. Schroer in Lindlar bei Köln und der Mainzer VAT Verlag beendeten ihre Kooperationsverträge mit dem Internetversandhändler. Grund seien „katastrophal schlechte Konditionen“, die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger Thiele in einem Kündigungsbrief.
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