piwik no script img

Kriminelle VertrauenspersonenMehr Transparenz für Spitzeleinsatz

Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik.

Wird es für die Polizei schwieriger, mit Spitzeln zu arbeiten? Polizei-Razzia in einem Bordell Foto: imago

Freiburg taz | Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln in der Strafprozessordnung geregelt werden. „Klare Regelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu schmälern“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der den Gesetzentwurf vorgelegt hatte.

V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu ­–, die gegen Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des Gesetzentwurfs: Ein:e Er­mitt­lungs­rich­te­r:in muss den Einsatz der V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften.

Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen Inhalte.

Anwälte sind happy

Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein können.

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere.

Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in Zukunft gering bleiben.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Unabhängig vom konkreten Thema: Wenn "Anwälte happy" sind sollte man das Ganze sehr kritisch hinterfragen

    • @Samvim:

      Komisch, zählt aber immer nur dann, wenn man selbst davon nicht bevorteilt ist oder? - Auch da ist spätestens der Zeitpunkt " das Ganze sehr kritisch hinterfragen". ;)