Kostenfallen im Internet: Button gegen das Kleingedruckte

Versteckte Kosten beim Online-Shopping soll es künftig nicht mehr geben. Ein Gesetzentwurf fordert von Händlern, die Preise vor Vertragsabschluss deutlich anzuzeigen.

Vorsicht Mogelpackung: Abzocke im Internet soll es bald nicht mehr geben. Bild: chriskuddl | ZWEISAM / photocase.com

BERLIN taz | Onlinehändler müssen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ihre Kunden unmittelbar vor Abschluss der Bestellung in einer sichtbaren Schaltfläche über die Kosten informieren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der sich zum Beispiel gegen teure Abofallen richtet.

Die Betreiber solcher Seiten suggerieren den Nutzern, dass etwa angebotene Handy-Klingeltöne kostenlos seien, und verschleiern die wahren Kosten oder verstecken sie im Kleingedruckten. Eine vor Kurzem vom Sozialforschungsinstitut Infas veröffentlichte Untersuchung ergab, dass bereits 5,5 Millionen der deutschen Surfer in Abofallen getappt sind.

Die Schaltfläche müsse gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn die Verbraucher den Button und damit die Zahlungspflicht bestätigen.

"Mit der ,Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", verspricht Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Grüne und SPD kritisieren, dass die Regelung erst so spät kommt: "Einen inhaltsgleichen Gesetzesentwurf der SPD hat die Koalition noch im letzten Jahr abgelehnt. Zum Glück haben wir nicht lockergelassen", erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß.

Dle Plage des Unterjubelns

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt die Button-Lösung. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", sagt VZBV-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Künftig obliege es den Unternehmen zu beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen sei.

Auch der Rechtsanwalt und "law Blog"-Gründer Udo Vetter glaubt, dass die Button-Regelung eine gewisse Balance schaffe. Viele würden den Onlinehandel vor allem nutzen, weil sie ihn für unkompliziert halten. "Maßnahmen sind immer eine Gratwanderung zwischen Schutz und mehr Bürokratie, was letztendlich das Internetgeschäft lähmen könnte", sagte Vetter der taz.

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Aller Voraussicht nach wird die Button-Lösung bald auch europaweit zur Anwendung kommen - die entsprechende EU-Richtlinie auf deutsche Initiative wurde im Juni vom Europäischen Parlament verabschiedet, eine Zustimmung durch den Europäischen Rat im Oktober gilt als sicher.

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