Kontrollen von Uber und Co.: Aus dem Verkehr gefischt
Bis zu 1.000 FahrerInnen sollen ohne behördliche Genehmigung für Uber oder Bolt durch Berlin fahren. Der Senat will das jetzt stoppen.
Neben den rund 4.400 vom LABO genehmigten Mietwagen mit FahrerIn, die sich über eine der drei Plattformen Uber, Bolt und FreeNow bestellen lassen (hinzu kommen ca. 5.500 Taxen), vermutet die Verwaltung von Senatorin Manja Schreiner (CDU) „eine große Zahl“, die keine solche Genehmigung hätten, sich aber dennoch per App vermitteln ließen. Das hätten „eigene Kontrollen“ ergeben, auch die Polizei habe entsprechende Erkenntnisse. Aufgrund einer groben Schätzung gehe man davon aus, „dass derzeit noch ca. 500 bis 1.000 Fahrzeuge illegal in der Stadt unterwegs sind“.
Viele dieser Klein- und Kleinstunternehmen legten Uber und Co. gefälschte Unterlagen vor. Zwar habe man schon in der Vergangenheit „eine Vielzahl“ illegal operierende Mietwagen-Unternehmen identifiziert und Bußgelder verhängt („zwischen 90.000 und 550.000 Euro“), ab sofort werde aber „jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft“. Durch diese behördlichen Kontrollen soll verhindert werden, dass Fahrzeuge bzw. deren HalterInnen einfach in ein anderes Unternehmen „weiterwandern“, wenn sie auffällig geworden sind, so die Senatsverwaltung zur taz.
Der Marktführer Uber ist mit seiner Plattform seit fast 10 Jahren in Berlin aktiv – unter verschiedenen Beinamen. Die Dienste Uber Black und Uber Pop wurden gerichtlich untersagt, Letzterer, weil er Privatpersonen als FahrerInnen vermittelte. In vielen anderen Ländern ist das Ubers eigentliches Geschäftsmodell, in Deutschland lässt es sich nicht mit dem relativ strengen Personenbeförderungsgesetz vereinbaren.
Seit 2016 nun gibt es UberX. Bei diesem Dienst werden Mietwagen mit FahrerInnen vermittelt, die als Selbstständige oder als Angestellte eines Kleinunternehmens bei der Plattform angemeldet sind. Sie müssen einen P-Schein – die Berechtigung zur Personenbeförderung – besitzen und sind dazu verpflichtet, Regeln wie die sogenannte Rückkehrpflicht einzuhalten.
Pflichtvergessene FahrerInnen
Die sieht vor, dass Uber-FahrerInnen nicht wie ein Taxi durch die Stadt cruisen dürfen, sondern nach jeder Fahrt zum Standort des Unternehmens zurückkehren müssen. Das soll den staatlich regulierten Taxiunternehmen einen Vorteil sichern und die Straßen freihalten. Taxiverbände kritisieren regelmäßig, dass über Uber, Bolt und Co. tätige FahrerInnen sich nicht daran halten. Aufgrund von Zusatzbestimmungen ist die Einhaltung der Rückkehrpflicht aber nur schwer kontrollierbar.
Angesichts des aktuellen Vorstoßes präsentiert sich Uber kooperativ: „Wir arbeiten schon seit langer Zeit sehr intensiv und vertrauensvoll mit dem LABO zusammen und begrüßen die Initiative“, teilt Sprecher Oliver Mattutat auf Anfrage mit. Für Uber habe „gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität“, darum tue man gemeinsam mit den anderen Plattformen „alles dafür, dass Fahrten nur an Mietwagenunternehmen mit den nötigen Genehmigungen vermittelt werden“.
Schon jetzt werde in „aufwändigen Prozessen“ geprüft, dass Mietwagenunternehmen sämtliche Voraussetzungen erfüllten, aber durch die jetzt getroffene Vereinbarung könnten „Betrugsversuche noch besser aufgedeckt werden“. Die Frage, wie viele betrügerische FahrerInnen nach seiner eigenen Schätzung auf Uber-Ticket unterwegs seien, ließ das Unternehmen unbeantwortet.
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