Kontrolle des Mindestlohns: 600 Stellen unbesetzt
Eigentlich soll der Zoll ab Januar kontrollieren, ob der neue Mindestlohn auch gezahlt wird. Doch statt das Personal dafür aufzustocken, fehlen schon jetzt Mitarbeiter.
BERLIN afp | Die Behörde, die ab Januar auch über die Einhaltung des Mindestlohns wachen soll, ist personell offenbar deutlich schlechter besetzt als bislang bekannt. Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll stünden derzeit 6869 Planstellen und Stellen zur Verfügung, davon seien rund 600 Stellen unbesetzt, heißt es laut einem Bericht der Rheinischen Post vom Freitag in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.
Zudem schieden etwa drei Prozent der Beschäftigten jährlich altersbedingt oder aus anderen Gründen aus dem Dienst aus, zitierte die Zeitung weiter aus der Antwort des Finanzministeriums. Erst am 1. August 2015 sollten 320 neue Nachwuchskräfte bei der FKS ihre Arbeit aufnehmen.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Zoll um 1600 Stellen aufzustocken, damit er ab Anfang 2015 die Einhaltung des Mindestlohns wirksam kontrollieren kann. Nach den Angaben des Finanzministeriums auf die Grünen-Anfrage soll diese Mitarbeiterzahl aber erst in fünf Jahren erreicht sein.
Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde muss ab Januar 2015 gezahlt werden. Für Branchen, in denen niedrigere tarifliche Löhne gelten, gibt es eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2016. Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, droht ein Bußgeld. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hatte bis zu 2500 neue Stellen für die Kontrollen gefordert. Sie rechnet bei der Einführung des Mindestlohns mit einem Anstieg der Scheinselbständigkeit.
Die Grünen kritisierten die schleppende Aufstockung bei der FKS. Diese arbeite schon heute an der Belastungsgrenze, sagte die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke der Rheinischen Post. Ab Januar seien aber noch erheblich mehr Mindestlohn-Kontrollen notwendig. „Dafür fehlt aber mehr Personal als bisher öffentlich bekannt.“
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