Konsequenz aus dem Freispruch: Lex Mollath wird kommen

Die Regierung lernt dazu: Mit einer Gesetzesnovelle bei der Psychiatrie-Unterbringung will sie künftig die Verhältnismäßigkeit sicherstellen.

Bald weniger besucht? Sportplatz einer Klinik für Psychiatrie. Bild: dpa

FREIBURG taz | Eines hat Gustl Mollath zumindest erreicht. Noch in dieser Wahlperiode wird es eine Reform der strafrechtlichen Psychiatrie-Unterbringung geben. Sein Fall hat die Stimmung in der Gesellschaft gedreht. Bisher galten schuldunfähige Straftäter eher als „irre Monster“, nun sieht man in ihnen auch schutzbedürftige potenzielle Justizopfer. Gustl Mollath hat den Insassen in der forensischen Psychiatrie ein Gesicht gegeben.

Geregelt ist die psychiatrische Unterbringung im Strafgesetzbuch. Wenn eine Straftat im schuldunfähigen Zustand begangen wurde, so ist der Täter zwar freizusprechen und wird nicht nach den üblichen Regeln bestraft. Stattdessen kann das Gericht aber die Einweisung in die Psychiatrie verfügen – als sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass wegen der psychischen Störung in Zukunft „erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“ (§ 63).

Anders als eine Strafe ist die psychiatrische Unterbringung nicht befristet. Sie ist vielmehr erst zu beenden, wenn keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr besteht – oder wenn „die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre“. Dies muss jährlich überprüft werden. So die bisherige Rechtslage.

Im Koalitionsvertrag heißt es nun. „Wir reformieren das Recht der strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, indem wir insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung verhelfen.“

Im letzten Sommer hat die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, in dem sie eine Reform skizziert. Danach soll die Psychiatrie-Unterbringung auf 8 Jahre begrenzt werden, außer es drohen Taten, „durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden“. Zudem soll schon nach 2 (statt bisher 5) Jahren ein externer Sachverständiger begutachten, der nicht in der Einrichtung arbeitet.

Der jetzige Justizminister Heiko Maas (SPD) hat im März – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Die soll noch im Herbst dieses Jahres Änderungsvorschläge präsentieren. „Anschließend wird das Ministerium zügig einen Gesetzentwurf vorlegen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die Reform soll noch vor der nächsten Bundestagswahl 2017 abgeschlossen sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.