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Kondomstreit vor GerichtNur ein Orgasmus pro Gummi

21 Höhepunkte mit sieben Präservativen? Der Werbespruch eines Kondomherstellers sei Täuschung, sagt eine Düsseldorfer Richterin.

Kondome seien medizinische Produkte, betonte das Gericht.

Berlin taz | Das Urteil fällt erst Ende November, doch der Inhalt steht nach der Verhandlung am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht so gut wie fest: Der Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf der Verpackung des Berliner Kondomherstellers Einhorn verleitet zur Mehrfachnutzung eines Kondoms und ist deshalb „zur Täuschung geeignet“, so die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann.

Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass Kondome medizinische Produkte seien. Es gehe dabei um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten.

Die Angabe sei irreführend, da der Verbraucher den Aufdruck nicht als humorvollen Hinweis verstehe, sondern sich auf den Orgasmus des Mannes beziehe. So entstehe der Eindruck, dass ein Kondom bis zu dreimal verwendet werden könne. Deswegen sei eine solche Angabe nicht zulässig, sagte Brückner-Hofmann.

Die Berliner Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer hatten argumentiert, dass zum guten Sex zwei Personen gehörten. Beide könnten dabei mehr als einen sexuellen Höhepunkt haben, in der Summe ergäben sich dann die 21 Orgasmen pro Packung.

Waldemar Zeiler zeigte sich nach dem Verfahren enttäuscht: „Wir sind sicher, dass es der Gegenseite um Wettbewerbsvorteile geht“, sagte der Start-up-Unternehmer. Seine Firma wolle auf keinen Fall, dass Kondome mehrmals verwendet werden. Darauf weise das Unternehmen auf den Verpackungen auch hin.

Balken auf der Verpackgung

Oliver Gothe, Chef des konkurrierenden Kölner Kondomherstellers Fair Squared, sieht das anders: „Natürlich stehen wir auch im Wettbewerb, aber für mich stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund“, sagte er. Die Aussage sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. Viele Verbraucher hätten immer noch nicht gelernt, richtig mit Kondomen umzugehen.

Eine klare Kennzeichnung sei deshalb absolut notwendig, um Unfälle und die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gericht schloss sich schließlich Gothes Argumentation an.

Für die Firma Einhorn ändert sich dadurch erstmal nichts. Das Gericht hatte bereits im September auf Antrag von Fair Squared den Aufdruck des Werbespruchs per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen befinden sich an der Stelle seitdem zwei schwarze Balken. Gegen die Verfügung hatte Einhorn vor dem Düsseldorfer Landgericht Widerspruch eingelegt, woraufhin es zum Prozess gekommen war.

Infolge der Verfügung hatte Einhorn Ende September zu einer Demonstration „gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz in Berlin aufgerufen. Die Firmen Einhorn und Fair Squared sind direkte Konkurrenten auf dem Markt fair und nachhaltig produzierter Präservative.

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4 Kommentare

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  • Laden dicht machen?

    Wem? Kläger, Beklagtem oder dem Hose?

    • @Zeno Cosini:

      Nun, wer hat es Ihrer Meinung nach denn am meisten verdient?

  • Wer diese Werbung als Aufforderung versteht, das Kondom mehr als einmal zu benutzen dem ist sowieso nicht zu helfen. Manche fälle die vor Gericht kommen sind einfach nur lächerlich.

  • Solchen Typen gehört gleich der Laden dichtgemacht.