Kommission zur Gesundheitsreform: Hab dich nicht so!
Teilweise arbeiten trotz Krankheit? Auch dies ist ein Vorschlag, damit die Krankenkassen sparen können. Kritiker fürchten mehr Druck auf Beschäftigte.
dpa | In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen die Einführung einer „stufenweisen Arbeitsunfähigkeit“. Ärztinnen und Ärzte sollen in enger Abstimmung mit den Betroffenen den Grad der Arbeitsfähigkeit – 100, 75, 50 oder 25 Prozent – festlegen, empfiehlt das Expertengremium.
Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Bei Veränderungen des Gesundheitszustands müssten die Einstufungen regelmäßig angepasst werden. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.“
Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. „Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.“
Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. „Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.“ Daher sei entscheidend, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.
DGB und Sozialverband warnen vor Risiken
Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit könne jedoch auch Vorteile bieten: Beschäftigte blieben in sozialen Strukturen und einer Tagesroutine eingebunden, was besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirke. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine „Dequalifizierung“ verhindert werden.
Der DGB lehnt Teilkrankschreibungen ab. „Wer krank ist, muss sich in Ruhe auskurieren können“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Der Druck auf Beschäftigte, trotz Krankheit zu arbeiten, belastet Belegschaften zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller.“ Es stelle sich die Frage, wie freiwillig sich jemand überhaupt für eine Teilkrankschreibung entscheiden könne, wenn wirtschaftliche Zwänge oder hierarchische Strukturen für Druck sorgten.
Auch der Sozialverband Deutschland lehnt eine Teilkrankschreibung ab und warnt vor der Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit. „Wer zu früh wieder einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen“, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Das kann auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, denn in der Endabrechnung summieren sich so die Fehlzeiten nur noch mehr.“
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