■ Kommentar: Dilettantismus pur
Der Berliner Verfassungsschutz hat den Dilettantismus offenbar zu seinem Markenzeichen erkoren. Der Skandal um den zu Unrecht als Scientology-Mitglied bezeichneten Polizeidirektor Otto D. ist noch nicht aufgeklärt, da erleidet das Landesamt für Verfassungsschutz schon das nächste Fiasko.
Die gerichtliche Niederlage der Verfassungsschützer ist selbst verschuldet. Auf die Klage der „Republikaner“ war die Prozeßbevollmächtige des Verfassungsschutzes unzureichend vorbereitet. Statt schlüssiger Argumente und überzeugender Fakten wurden vor allem Interpretationen von Äußerungen aus Parteipublikationen geliefert. Die Beweislast des Verfassungsschutzes wurde zur Beweisnot.
Dabei hätte spätestens nach dem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichtes von 1994 klar sein müssen, daß man sich auf einen Prozeß gegen die „Republikaner“ bestens vorbereiten muß. Die Mainzer Richter hatten dem Verfassungsschutz die Auflage gemacht, daß verfassungsfeindliche Aussagen einer beobachteten Gruppierung in jüngerer Zeit gefallen sein müssen.
Die Strategie der „Republikaner“, sich als moderate Rechte zu präsentieren, ist aufgegangen. Aus dem Parteiprogramm von 1996 haben sie inkriminierte Äußerungen gestrichen. Mit dem gerichtlichen Persilschein kann die rechte Partei nun im Wahlkampf auftrumpfen. Das Urteil könnte noch weitreichende Folgen haben: Möglicherweise fühlen sich nun auch andere Gruppierungen ermutigt, vor Gericht zu ziehen. Dorothee Winden
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