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KommentarDruck ausgeübt?

■ Anklage gegen Kripo soll weg

Was dem Geiger Vasile D. passiert ist, darf nicht mehr vorkommen: Während er (unschuldig, wie später gerichtlich festgestellt wurde) in Haft saß, ließ die Kripo ein Fernsehteam in seiner Wohnung die journalistische Sensationsgier nach banalen Schlafzimmerbildern befriedigen.

Selbstverständlich besteht ein öffentliches Interesse daran, daß aufgeklärt wird, wer für den skandalösen Vorgang verantwortlich ist. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall ermittelt und Anklage gegen den verantwortlichen Kripo-Mann erhoben. So weit, so klar.

Was dann kommt, wäre journalistischen Aufklärungs-Ehrgeiz wert: Was kann einen Verteidiger dazu bewegen, gegen das ausdrückliche und erklärte Interesse seines früheren Mandanten auf den Grundrechtsschutz für seinen Mandanten zu verzichten, nur um damit einem Kripo-Mann in Bedrängnis zu helfen? Erwartet der Anwalt vielleicht ein Gegengeschäft?

Und zweitens: Was kann die Staatsanwaltschaft dazu bewegen, eine erhobene Anklage in einer Sache, die vom Sachverhalt her klar ist, zurückzunehmen? Kann es sein, daß die Polizei hier massiven Druck ausgeübt hat?

Ein Glück, daß in Bremen die Verantwortung für das Justizressort nicht in der Hand des Innensenators liegt! Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft steht in Frage. Klaus Wolschner