Kommentar zur Fahrrad-Sternfahrt: Vorfahrt hat stets der Autofahrer
Das Verbot der Fahrradsternfahrt auf der Berliner Stadtautobahn zeigt: Lange nicht mehr war die Fahrraddemo so nötig wie heute
Verkehrsführung kann durchaus kreativ sein. Weil die A 10, der Berliner Ring, verbreitert wird, ist seit Mittwoch ein Stück des Radfernwegs Berlin-Usedom gesperrt. Es wird für Baustellenfahrzeuge ausgebaut. Radler müssen monatelang einen Umweg einplanen. Wenn jetzt umgekehrt die Polizei der Fahrradsternfahrt die Nutzung eines Autobahnstückchens selbst für ein paar Stunden verweigert, wird jedoch klar, hier geht es nicht um kreative Lösungen. Hier regiert das alte Prinzip, Vorfahrt hat stets der Autofahrer.
Dabei hätte man glatt auf die Idee kommen könne, es habe tatsächlich ein Umdenken stattgefunden. Radwege und Fahrradstraßen wurden ausgebaut, selbst Abstellplätze für Räder gehören heute zum Stadtbild.
Doch statt dem Fahrradboom Respekt zu zollen, argumentiert die Polizei mit gestiegenem Fahrzeugverkehr auf der Stadtautobahn. So wird verhindert, dass die Verhältnisse wenigstens an einem Tag im Jahr demonstrativ auf den Kopf gestellt werden. Dabei ist genau dies das Hauptanliegen der Sternfahrt.
Und was macht der Senat? Er hält stur am Ausbau der A 100 fest. Er weigert sich seit Jahren, über einen autofreien Tag in Berlin nur nachzudenken. Und zur aktuellen Entscheidung der Polizei ist kaum ein Murren zu vernehmen. Immerhin eins wird so mehr als deutlich: Lange nicht mehr war die Sternfahrt so nötig wie heute.
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