Kommentar zur Elbvertiefung: Auf vertretbarer Grundlage
Umweltschützer retteten mit ihrem Einspruch gegen die Elbvertiefung eine weltweit einzigartige Pflanze: den Schierlings-Wasserfenchel.

Muss bald in neues Gewässer umziehen: Schierlings-Wasserfenchel Foto: dpa
Es dürfte tatsächlich der Schlusspunkt unter die 17 Jahre dauernden Planungen für die Elbvertiefung sein. Vieles deutet darauf hin, dass die neuerliche Planung auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig akzeptiert wird.
Neuen Lebensraum für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel zu schaffen, der weltweit nur an der Unterelbe wächst, ist die letzte Hürde. Wenn die Leipziger Richter dem Umzug der Pflanze auf die Billwerder Insel, wo eigens zwei Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke umgebaut werden sollen, zustimmen, steht der Ausbaggerung der Elbe nichts mehr im Weg. Dann könnten Politik und Hafenwirtschaft retten, was vom Hamburger Hafen noch übrig ist.
Die Geschichte der Elbvertiefung ist eine Chronik der Inkompetenz und Ignoranz. Hamburg hätte sein vermeintliches Überlebensprojekt schon vor Jahren haben können, wenn Stadt und Bund sachgemäß und rechtmäßig gearbeitet hätten. Zwei Planungen waren so indiskutabel, dass sie von den Verantwortlichen selbst zurückgezogen wurden, die dritte Planung erklärte Leipzig für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.
Von Experten, die mehr als ein ganzes Jahrzehnt brauchen, um ein solches Desaster anzurichten, sollte sich niemand einen Carport entwerfen lassen. Verantwortlich für diesen staatlich verordneten Pfusch war die politische Vorgabe, die Baggerpläne ohne Rücksicht auf rechtlich gesicherte Belange der Natur voranzutreiben.
Planung war weder sachgemäß noch rechtmäßig
Nur auf Druck höchster deutscher und europäischer Gerichte waren die politisch Verantwortlichen in Stadt und Bund dazu zu bewegen, ökologische Folgen den Vorschriften entsprechend zu berücksichtigen.
Das Perfide aber ist, dass Politik und Wirtschaft den Umweltverbänden die Schuld für die Verzögerungen in die Schuhe schieben wollen und nun die Abschaffung des Verbandsklagerechts fordern, um künftig zu verhindern, dass Umweltschützer ihren unausgegorenen Plänen einen Strich durch die Rechnung machen. Eine mehr als durchsichtige Taktik: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
An der Elbe mussten die Naturschützer erkämpfen, was Politik und Wirtschaft von Anfang an hätten berücksichtigen müssen. Wenn nun die Rettung des Schierlings-Wasserfenchels ihr letzter Erfolg sein sollte, wäre das akzeptabel. Sie haben verhindert, dass die Unterelbe zu einem leblosen Betonkanal verkommt.
Die Elbvertiefung wird jetzt kaum noch aufzuhalten sein, aber sie kommt auf einer vertretbaren Grundlage. Der zwischenzeitliche Abstieg Hamburgs vom Welt- zum Regionalhafen aber ist die Schuld von Dilettanten und Betonköpfen in Rathaus und Handelskammer in Hamburg.
Kommentar zur Elbvertiefung: Auf vertretbarer Grundlage
Umweltschützer retteten mit ihrem Einspruch gegen die Elbvertiefung eine weltweit einzigartige Pflanze: den Schierlings-Wasserfenchel.
Muss bald in neues Gewässer umziehen: Schierlings-Wasserfenchel Foto: dpa
Es dürfte tatsächlich der Schlusspunkt unter die 17 Jahre dauernden Planungen für die Elbvertiefung sein. Vieles deutet darauf hin, dass die neuerliche Planung auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig akzeptiert wird.
Neuen Lebensraum für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel zu schaffen, der weltweit nur an der Unterelbe wächst, ist die letzte Hürde. Wenn die Leipziger Richter dem Umzug der Pflanze auf die Billwerder Insel, wo eigens zwei Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke umgebaut werden sollen, zustimmen, steht der Ausbaggerung der Elbe nichts mehr im Weg. Dann könnten Politik und Hafenwirtschaft retten, was vom Hamburger Hafen noch übrig ist.
Die Geschichte der Elbvertiefung ist eine Chronik der Inkompetenz und Ignoranz. Hamburg hätte sein vermeintliches Überlebensprojekt schon vor Jahren haben können, wenn Stadt und Bund sachgemäß und rechtmäßig gearbeitet hätten. Zwei Planungen waren so indiskutabel, dass sie von den Verantwortlichen selbst zurückgezogen wurden, die dritte Planung erklärte Leipzig für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.
Von Experten, die mehr als ein ganzes Jahrzehnt brauchen, um ein solches Desaster anzurichten, sollte sich niemand einen Carport entwerfen lassen. Verantwortlich für diesen staatlich verordneten Pfusch war die politische Vorgabe, die Baggerpläne ohne Rücksicht auf rechtlich gesicherte Belange der Natur voranzutreiben.
Planung war weder sachgemäß noch rechtmäßig
Nur auf Druck höchster deutscher und europäischer Gerichte waren die politisch Verantwortlichen in Stadt und Bund dazu zu bewegen, ökologische Folgen den Vorschriften entsprechend zu berücksichtigen.
Das Perfide aber ist, dass Politik und Wirtschaft den Umweltverbänden die Schuld für die Verzögerungen in die Schuhe schieben wollen und nun die Abschaffung des Verbandsklagerechts fordern, um künftig zu verhindern, dass Umweltschützer ihren unausgegorenen Plänen einen Strich durch die Rechnung machen. Eine mehr als durchsichtige Taktik: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
An der Elbe mussten die Naturschützer erkämpfen, was Politik und Wirtschaft von Anfang an hätten berücksichtigen müssen. Wenn nun die Rettung des Schierlings-Wasserfenchels ihr letzter Erfolg sein sollte, wäre das akzeptabel. Sie haben verhindert, dass die Unterelbe zu einem leblosen Betonkanal verkommt.
Die Elbvertiefung wird jetzt kaum noch aufzuhalten sein, aber sie kommt auf einer vertretbaren Grundlage. Der zwischenzeitliche Abstieg Hamburgs vom Welt- zum Regionalhafen aber ist die Schuld von Dilettanten und Betonköpfen in Rathaus und Handelskammer in Hamburg.
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Kommentar von
Sven-Michael Veit
Hamburg-Redakteur
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