Kommentar zu rassistischer Rechtsprechung: Sie müssen weg
Für Schwarze, die auf St. Pauli mit Drogen erwischt werden, gilt ein härteres Strafmaß als für Weiße. Das ist rassistisch und weit weg vom Rechtsstaat.
Wenn ein Schwarzer mit der gleichen Menge erwischt wird, kommt er in U-Haft – weil Refugees generell Fluchtgefahr unterstellt wird. Außerdem geht die Justiz davon aus, dass Geflüchtete, die Drogen haben, zwangsläufig Handel treiben, da sie ja sonst kein Einkommen haben. Im unverhältnismäßigen Strafmaß gipfelt dann der hässliche Rassismus der Rechtsprechung.
Dass sich einige AnwohnerInnen St. Paulis die Hetzjagd auf Schwarze nicht bieten lassen, schmeckt den Verantwortlichen nicht. Der Senat will offenbar nicht, dass 30 Geflüchtete an der Waterkant stehen, wenn die „Queen Mary 2“ vorbeifährt. Denn sie stehen für das Versagen der Asylpolitik. Sie illustrieren auch die Unfähigkeit, den Menschen, die ohne Besitz in eine der reichsten Gesellschaften der Welt kommen, eine Perspektive zu bieten. Sie nagen am Gewissen. Sie sind zu viele, sie sind zu arm, sie sind zu schwarz.
Nur: Wie wird man die Unglücklichen los? Dafür gibt es das Gefahrengebiet – verfassungswidrig? Egal! –, um Personenkontrollen durchzuführen. Dass das kein Problem löst, sondern nur zu Vertreibung führt, sollte allen klar sein.
Dabei könnte man die jungen Menschen ganz ohne Gewalt aus dem informellen Sektor bekommen: „Arbeitserlaubnis“ heißt das Zauberwort. Dealen ist ein Scheißjob. Niemand, der die Wahl hat, macht das freiwillig.
Aber solange die Gesetze das verbieten, bleibt dem Senat nur die Repression. Den Anderen das schlechte Gewissen, verkörpert von schwarzen Gestalten, ohne Rechte und ohne Perspektiven am Hafenrand.
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