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"...wenn eine konkrete Gefahr für die Demokratie vorliegt. "
Das ist bei einer 1%-Partei, zumal wenn noch alle spendierfreudigen V-Leute draußen sind, kaum drin...
"..ein Blick ins Parteiprogramm der NPD genügt, ..."
Eben gerade nicht. Darin greift die NPD überhaupt nicht demokratische Prinzipien, Abläufe oder die Staatsstruktur oder so etwas an. Ist ja logisch. Schaut mal rein, das Programm ist ganz handzahm. Deswegen können sie ja erst sagen, dass die Entgleisungen von Mitgliedern nicht Parteilinie, sondern deren Privatsache ist. Und mit dem versuchten Ausschluss von Wulff haben sie da ein Argument.
"…Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.…"
"…demokratiefeindlich…"¿
Mit Verlaub - gehts vielleicht etwas weniger
salopp-ungenau?!
"…Die freiheitliche demokratische Grundordnung muss danach durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, um ein Verbot aussprechen zu können.[1] Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung reicht nicht aus…"
„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
Phantasieschöpfungen - gar Jargon - verbieten sich
- gerade aus unguten Erfahrungen in der Vergangenheit -
verfassungswidrig - reicht.
Sehe ich recht... oder ist diese Fahnenstange tatsächlich ein Besenstiel?
nee nee …der ist doch nur
varoufakisfingerdick
und würde eine schillysche oder gar
schäublische wie heut demaiziersche
Kehrwoche in Karlsruhe
ala long gar nicht durchstehen!
Das täuscht. Die Schraubenköpfe sind Schlüsselweite 10 würde ich mal schätzen, für 6er-Dübel. Ich bin mir sicher: Das ist ein Besenstiel. Der Halter ist auch schlecht geschweißt und ziemlich billig mit Zinkspray behandelt.
Liebe NPD, so was macht man aus Aluminium und Edestahl, WIG-geschweißt und gebürstet. Dann wird das repräsentativ.
Obwohl - repräsentativ ist Euer Modell ja für Eure Gesinnung: Viel Möchtegern und sonst recht schäbig.
Klimaaktivisten der Letzten Generation kleben sich auf den Hamburger Elbbrücken fest. Ein Trucker rastet aus und tritt einem Blockierer in den Bauch.
Kommentar zu NPD-Verbot: Schneller ist nicht immer besser
Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.
So eine Fahne ist ganz schnell eingerollt: hier an der Berliner NPD-Parteizentrale. Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht plant beim beantragten NPD-Verbot einen relativ kurzen Prozess. Eben erst hat das Vorverfahren begonnen, und schon im nächsten April soll der ganze Prozess abgeschlossen sein. Die Erwartung ist realistisch.
Die entscheidende Weichenstellung findet im Herbst am Ende des Vorverfahrens statt. Dann muss Karlsruhe sagen, ob der Verbotsantrag des Bundesrats ausreichende Aussicht auf Erfolg hat, um eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
Wenn Karlsruhe dies verneint, ist der Prozess sofort zu Ende. Ganz so brüsk werden die Richter aber wohl nicht agieren. Sie könnten aber deutlich machen, dass sie ein Parteiverbot nur aussprechen werden, wenn eine konkrete Gefahr für die Demokratie vorliegt. Auch dann hat der Verbotsantrag keine Chance, denn es ist wohl unbestritten, dass die NPD im Moment und in absehbarer Zukunft eher unbedeutend ist. Der Bundesrat könnte seinen Verbotsantrag, um das Gesicht zu wahren, dann aber noch vor der mündlichen Verhandlung zurücknehmen.
Möglich ist aber auch, dass die Richter keine konkrete Gefahr verlangen. Dann wird zwar sicher eine mündliche Verhandlung stattfinden. Diese kann aber kurz sein, weil dann vermutlich ein Blick ins Parteiprogramm der NPD genügt, um festzustellen, dass diese demokratiefeindlich ist und eine Nähe zur NS-Ideologie aufweist. Ein präventives Verbot ist deshalb leicht zu begründen.
Dass die Richter derzeit noch einmal intensiv prüfen, ob die V-Leute in der NPD-Führung wirklich abgeschaltet sind und auch nicht maßgeblich am Parteiprogramm mitgeschrieben haben, ist vermutlich nur eine Vorsichtsmaßnahme. Diese kostet zwar Zeit, aber am Ende dürfte es dafür – so oder so – umso schneller gehen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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