Kommentar von Uwe Rada zum juristischen Streit über den Mietendeckel: DurchschaubarepolitischeManöver
Uwe Rada
ist Redakteur für Stadtentwicklung.
Dass der Mietendeckel, mit dem der Senat die Mieten auf fünf Jahre weitgehend einfrieren will, kein Selbstläufer werden würde, war klar. Allein dass ein Verwaltungsmitarbeiter in einer Fachzeitschrift den juristischen Weg dazu aufwies, zeigt, dass es da ums Kleingedruckte geht. Von der SPD als Heilmittel (und Maßnahme gegen das Enteignungs-Volksbegehren) gefeiert, war vor allem Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) anfangs eher skeptisch. Sie wollte keine Erwartungen wecken, die bitter enttäuscht werden könnten.
„Im Prinzip nein, vielleicht aber doch“
Mit der Verabschiedung des Eckpunktepapiers hat sich der Senat nun aber auf den Weg gemacht. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz zum Mietendeckel stehen. Dass bis dahin noch viel Zeit für politische und juristische Auseinandersetzungen ist, zeigt das jüngste Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag. „Im Prinzip nein, vielleicht aber doch“, heißt kurz gefasst die Haltung der Juristen, die sie bereits in zwei Gutachten zuvor zum Ausdruck brachten. Dass nun die Berliner Opposition das Aus für den Mietendeckel verkündet, ist schlicht nicht zutreffend.
„Falsch“, twitterte denn auch der Linken-Abgeordnete Michael Efler. „Das Gutachten zeigt einen juristischen Weg, wie der Mietendeckel verfassungskonform sein kann.“ Und die Bausenatorin kommentierte einen Bericht der Morgenpost, der immerhin einräumt, dass das Gutachten eine „Hintertür“ offen lasse, knapp mit: „Hintertür?“ Denn in dem Beitrag heißt es richtigerweise: „Eine Zuständigkeit der Länder […] könnte sich aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.“ Und: „Diese frühere konkurrierende Kompetenz steht seit der Föderalismusreform von 2006 allein den Ländern zu.“ Überschrieben war der Artikel aber mit „Mietendeckel voraussichtlich verfassungswidrig“. Bis der Gesetzentwurf steht, wird es noch viele solcher durchschaubarer Manöver geben.
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