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Kommentar von Kaija Kutter über Inklusion als MenschenrechtDer Staat darf nicht maßlos sein

Schleswig-Holstein galt als Vorreiter bei der Inklusion. Doch es gibt einen Haken: Das Recht auf inklusive Beschulung gilt dort nur, sofern es die organisatorischen, personellen und sachlichen Möglichkeiten erlauben. Es ist fraglich, ob die UN-Behindertenkonvention damit wirklich umgesetzt ist. Andere Länder wie Hamburg haben diesen Vorbehalt nicht.

Und vielleicht weht auch ein anderer Wind, seitdem die CDU die Bildungspolitik verantwortet. Sie will die Förderzentren „stärken“; ihre Ministerin Karin Prien erklärte: „Inklusion ist kein Selbstzweck. Die Qualität muss stimmen.“ – Worauf der SPD-Schulpolitiker Martin Habersaat konterte: „Inklusion ist ein Selbstzweck, weil sie ein Menschenrecht ist.“

Es kann Situationen geben, in denen Inklusion nicht machbar ist. Aber bei der Familie Cicek hat man mit der neuen Diagnose Autismus gar nicht versucht, das Kind inklusiv zu beschulen. Das Gesetz gibt den Schulämtern viel Macht: Sie können den Förderort bestimmen. Wenn das so ist, müssen sie mit dieser Macht umsichtig umgehen.

Ganz fatal für die Eltern ist die Verquickung von Schulschwierigkeiten mit dem Entzug des Sorgerechts. Bevor die Ämter mit dieser Keule drohen, müssten sie darlegen, dass sie alles getan haben, um die Kinder zu integrieren und ihnen einen guten Schulort zu verschaffen. Denn wenn ein Kind auffällt, liegt es auch am System.

Durch einen solchen harten Eingriff wie hier beim älteren Sohn wird Familien das nötige Vertrauen in den Staat genommen. Keine Frage: Der kleine Bruder muss zur Schule. Es müssen alle Beteiligten sich bemühen, ein Setting zu schaffen, in dem das klappt. Das geht nur mit der Familie, die ihm sichtbar ein gutes Umfeld bietet. Hier müsste jemand vermitteln, damit wieder Vertrauen entsteht.

Der Vater hat recht, wenn er sagt, ein Sorgerechtsentzug bedeute ein Stigma, und auch das ist ein Problem. Es passiert heute schneller, dass Gerichte Eltern das Sorgerecht nehmen, als vor zwölf, 15 Jahren. Gesetze, die mal geschaffen wurden, um wehrlose kleine Kinder zu schützen, verkehren, leichtfertig angewandt, ihre Wirkung ins Gegenteil und schädigen intakte Familien. Der Staat darf nicht so maßlos sein.

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