Kommentar verschärftes Polizeirecht : Theatralik hilft nicht weiter
Mecklenburg-Vorpommern gibt sich ein schärferes Polizeigesetz und kanzelt Kritiker als weltfremd und abgehoben ab. Aber die Erfahrung hat gezeigt: Einmal erlassene Regelungen bleiben in Kraft.
D ie Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten müsse uns mehr wert sein als abgehobene und weltfremde juristische Diskussionen: Dieses Argument bringt Innenminister Lorenz Caffier gegen Kritiker des neuen Polizeirechts in Mecklenburg-Vorpommerns vor. Das heißt im Umkehrschluss: Wer sich gegen die Videoüberwachung öffentlicher Räume ausspricht, gegen das automatisierte Scannen von Kfz-Kennzeichen oder die Erhebung allersensibelster Daten, der gefährdet unser sicheres Zusammenleben. Das ist natürlich Unsinn.
Aber die Gegner immer schärferer Polizeigesetze haben es schwer, denn es gibt erst mal kein Opfer. Wen stört, ob eine anlassbezogen und befristet eingeführte Videoüberwachung entfristet wird? Wem tut es weh, wenn Telefone abgehört werden dürfen?
Dagegen haben die Befürworter immer restriktiverer Gesetze stets die potenziellen Opfer auf ihrer Seite. Was bei Caffier dann so klingt: "Wenn aber in nur einem Falle die körperliche Unversehrtheit oder gar ein Leben geschützt werden kann, hat sich diese Vorschrift bewährt."
Von solcher Theatralik gehört die Debatte befreit. Die Erfahrung hat gezeigt: Einmal erlassene Regelungen bleiben in Kraft. Weltfremd ist daher nicht die juristische Diskussion, sondern so zu tun, als gäbe es zu immer strengeren Gesetzen keine Alternative.
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