Kommentar überteuerte Basiskonten: Der Gesetzgeber ist gefragt
Nicht nur die Bremische Volksbank will durch viel zu teure Kontogebühren unerwünschte Kunden fernhalten. Das muss unterbunden werden.
D ie Bremische Volksbank müsste eigentlich genug Rücklagen zur Finanzierung der „Konten für Jedermann“ haben, denn: Bis auch sie gesetzlich dazu verpflichtet wurde, hat sie Girokonten nur an jene Menschen vergeben, die kreditwürdig waren. Nicht einmal ein Guthabenkonto haben Menschen mit negativer Schufa-Auskunft dort bekommen – selbst dann nicht, wenn sie über ein geregeltes Einkommen verfügten. Andere Banken waren da großzügiger.
Diese Banken scheinen trotz aufwendigerer Datenprüfung oder „manueller Barbeitungsaufwände“ finanziell dennoch besser dazustehen oder vielleicht auch besser haushalten zu können als die Bremische Volksbank: Sie bieten bis heute Basiskonten an, die günstiger sind als dort.
Sollte beides nicht zutreffen, dann bleibt als einzige Erklärung für die Abzocke nur noch das Argument der Stiftung Warentest: Die Bremische Volksbank ruft einen „Abwehrpreis“ auf, damit jene potenziellen KundInnen, die sie auch früher schon nicht haben wollte, auch künftig woanders hingehen. „Wir machen den Weg frei“? Klar – nur nicht für Arme!
Dennoch gilt nicht nur für die Bremische Volksbank, sondern für alle Banken: Sie nehmen die höchsten Gebühren ausgerechnet von jenen KundInnen, die am wenigsten Geld haben. Das ist nicht nur verwerflich, sondern sollte unterbunden werden. Denn ein eigenes Konto bedeutet für viele Menschen ein ganz wesentliches Stück Integration in das normale Leben.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Er hat die Banken in die Verantwortung genommen und sie dazu verpflichtet, Guthabenkonten einzurichten – nun muss er in diesem Sinne auch dafür sorgen, dass die höchsten Gebühren nicht diejenigen treffen, die ohnehin am wenigsten haben. Die Banken selbst werden das sicher nicht tun; soziale Verantwortung ist in der Regel nämlich nicht Teil ihres Geschäftsmodells.
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