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Kommentar neues SorgerechtVäter sinnvoll gestärkt

Malte Kreutzfeldt
Kommentar von Malte Kreutzfeldt

Das neue Sorgerecht stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Die Kritik am Verfahren ist unberechtigt. Denn ausschlaggebend sollte die Situation des Kindes sein.

N ein, ein völliger Durchbruch ist das nun vom Kabinett verabschiedete Gesetz zum Sorgerecht nicht. Auch weiterhin haben ledige Väter nicht die gleichen Rechte wie verheiratete, denn sie bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Doch ein großer Schritt nach vorn ist die neue Regelung ohne Frage.

Bisher war ein unverheirateter Vater auf die Zustimmung der Mutter angewiesen, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen – und die konnte sie völlig ohne Angabe von Gründen verweigern. Damit ist es nun vorbei: Wenn die Mutter sich zum Antrag des Vaters überhaupt nicht äußert oder keine Argumente nennt, warum das Kind darunter leiden würde, dann bekommt der Vater sein Recht künftig schnell und einfach.

Die Kritik, dass die Familiengerichte dabei nur nach Aktenlage entscheiden, ist unberechtigt. Denn das sogenannte beschleunigte und vereinfachte Verfahren, bei dem auf eine Anhörung der Elternteile verzichtet wird, soll nur zur Anwendung kommen, wenn die Mutter innerhalb von sechs Wochen schriftlich kein Argument gegen die gemeinsame Sorge vorbringt. Wenn sie begründete Einwände erhebt, etwa Gewalterfahrungen oder Unterhaltsverweigerung, dann kommt es zu einem regulären Verfahren, in dem das Gericht prüft, was für das Kind am besten ist.

Bild: taz
MALTE KREUTZFELDT

ist Redakteur im Parlamentsbüro der taz.

Denn darum geht es bei der ganzen Sache schließlich: Nicht Beziehungsstress und Machtspiele der Eltern dürfen den Ausschlag geben, sondern die Frage, wie eine optimale Situation für das Kind erreicht werden kann. Im Hinblick auf dieses Ziel ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein guter Kompromiss.

Wenn er sich bewährt, wenn also die gemeinsame Sorge von getrennten und unverheirateten Paaren zunehmend normaler wird und die Väter die damit einhergehende Verantwortung ernst nehmen, sollte der nächste Schritt, die völlige Gleichberechtigung, auch irgendwann Realität werden.

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Malte Kreutzfeldt
ehemaliger Redakteur
Jahrgang 1971, war bis September 2022 Korrespondent für Wirtschaft und Umwelt im Parlamentsbüro der taz. Er hat in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert und später bei der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel volontiert.   Für seine Aufdeckung der Rechenfehler von Lungenarzt Dr. Dieter Köhler wurde er 2019 vom Medium Magazin als Journalist des Jahres in der Kategorie Wissenschaft ausgezeichnet. Zudem erhielt er 2019 den Umwelt-Medienpreis der DUH in der Kategorie Print.
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17 Kommentare

 / 
  • SW
    ster walter

    nach jahren seelischer grausamkeit,erpressung und demütigung ist dieses neue gesetz die letzte hoffung.

    mein angenommener sohn(7 jahre),mein leiblicher sohn(4 jahre) und ich haben genug gelitten. pflichten ja,aber endlich rechte.

  • RN
    Robert N.

    wieder einmal ein Alibi-Gestz zur angeblichen Gleichstellung von Vätern und Müttern. Doch was pasiert mit den Akteuren des bestehenden Väter-Entsorgungs-Mafia, wie Jugendamter, Richter/innen, Psychologen, Anwälten und sogenannten Kindesbeiständen etc ? Die haben bisher alle glänzend an der Entsorgung der Väter verdient. Um das Wohl des Kindes hat sich bisher kein Gericht ernsthaft gekümmert. Der Schaden bei Kindern Familie und der Gesellschaft ist beträchtlich. Erst wenn es strafrechtliche Konsequenzen für die Entsorgung von Vätern gibt und "alle" Väter das Sorgerecht automatisch bekommen. wird sich etwas ändern. Dann wird es auch wieder mehr Kinder geben.

    Z.Zt. besteht in Deutschland kein großer Anreiz Kinder in die Welt zu setzen, von denen man außer finanziellen Verpflichtungen kaum etwas hat.

  • NG
    [Name Gelöscht]

    @MicyMo:

     

    "Alles schön und gut, aber das bedeutet auch wiederum dass ich als Mutter nun in der Pflicht bin den Vater zu fragen ob das Kind , Tochter / Sohn, eine Grippeimpfung darf, oder ob ich das Kind in die Klinik bringen darf, von dieser Seite wird das ganze wiederum nicht Betrachtet."

     

    Richtig. Und wo genau ist das Problem? Genauso soll es sein. Kinder haben zwei Elternteile und brauchen sie auch. Es gibt keinen, aber auch wirklich gar keinen logischen Grund dafür, Väter von der Verantwortung für ihre Kinder auszuschließen. Wenn Frau allerdings meint, sowieso alles besser zu wissen und zu können und wenn sie demzufolge also gar keinen Vater für ihr Kind braucht, dann möge sie sich an eine Samenbank ihres Vertrauens wenden. Dann muss sie allerdings auch die finanzielle Verantwortung für ihr Kind alleine tragen. Das will Frau dann aber auch wieder nicht, die Kohle will sie ja, aber bitte nicht den Kerl an der Backe haben. Tja, so ein Pech aber auch, dass man sich das Leben nicht so zusammenbasteln kann, wie man es gerne hätte ...

  • DP
    Daniel Preissler

    @MicyMo: "nur weil er dann das Kind nicht sehen kann"

    Es mag Väter geben, für die das zentral ist.

     

    @Eva: "Die Richter sind schließlich auch Männer."

    Ach ja? Ich dachte da hätte sich was geändert. Jedenfalls können auch Frauen Richter(innen) werden. Männer können aber schlecht "Mütter" werden - das ist gesellschaftlich sogar noch verpönter.

  • HO
    Hotel Ostoria

    Es zeigt sich auch in diesem Kommentarthread einmal mehr, dass Frauen mehrheitlich nicht gewillt sind, Männern gleiche Rechte einzuräumen. Hier treten deutlich reaktionäre, geschlechterrrassistische Geisteshaltungen mit all ihren fatalen Folgen zutage, die durch gesetzliche Quotenregelungen im Familienrecht und Abschaffung von Missständen wie bspw. mütterliches Veto gegen väterlichen Betreuungsunterhalt und dergleichen mehr endlich einmal zu unterbinden sind.

     

    Die mütterliche Hegemonie und Allmacht ist offensichtlich und konterkariert den Verfassungsgrundsatz, dass niemand auch kein Vater seines Geschlechtes wegen benachteiligt werden darf. Daran ändert im übrigen auch diese "neue" Regelung nichts, Herr Kreutzfeldt.

     

    Väter haben KEINE Rechte. Und das soll so bleiben. Die Aussagen der meisten Frauen/Mütter gehen in diese Richtung. Der politische Wille sowie Gesetzgeber folgt dieser Maßgabe im vorauseilenden Gehorsam, denn Muttern wird nunmal nicht widersprochen. Mutter und Kindeswohl sind eins. Biologismus pur. Ende im Gelände.

    Welcher Mann lässt sich nach aller Erfahrung noch länger auf diesen Mist ein?

    Und wen wundert es da noch, dass sich die Geburtenrate hierzulande im freien Fall befindet?

     

    Feministische Einflussnahme bedeutet erfahrungsgemäß Fortsetzung gesellschaftspolitischer Zementierung jener frauenbewegten Doppelstandards bzgl. "Gleichberechtigung". Denn gleiche Pflichten kennen diese nicht. Infolgedessen ist eine wachsende gesellschaftliche Gegenbewegung zu beobachten, während die Medien noch im 68iger Fahrwasser der familienfeindlichen Überalterung dümpeln.

  • B
    Bolle

    ...eine Frechheit und absolut ungerecht gegen Kinder und deren Väter. Mütter können weiterhin ihren Frust gegen den Vater über die Kinder ausleben, die dann weitgehend ohne ihn aufwachsen werden. Die von uns gewählten Entscheidungsträger sollten sich schämen, so etwas als Kompromiss zu deklarieren. In Deutschland wird so viel von Gleichstellung gesprochen, bei Vätern und Müttern ist diese jedoch noch lange nicht erreicht. Steht auf liebende Väter, für Eure Kinder und für Euch. Kinder brauchen beide Elternteile, zu gleichen Teilen!

  • B
    Bolle

    Was für ein riesiger Schritt in Richtung Gleichstellung Vater und Mutter. Diese bahnbrechende Gesetzgebung passt nicht einmal ansatzweise in die Zeit. Die Einzelschicksale, die sich aus dieser kinderverachtenden Gesetzgebung herausbilden, sind doch egal. Kinder sind weiterhin der Willkür ihrer Mütter ausgesetzt und Väter laufen weiter zum Gericht und zahlen brav, was die Richter in der Düsseldorfer Tabelle festlegen. Traurig und dafür so ein Aufwand! Das geht innovativer, aber nur mit neuen Politikern.

  • N
    Normalo

    @MicyMo

     

    Nehmen wir mal an, SIE wären der nur umgangsberechtigte Elternteil. Fänden Sie es dann erträglich oder auch Ihrem Kind zuzumuten, wenn der Vater Sie von all diesen Entscheidungen - also wirklich allen - ausschließen könnte (und würde)? Wenn Ihnen der Arzt im Krankenhaus ohne Papas ausdrückliche Genehmigung nicht mal sagen darf, was Ihr Kind hat?

     

    Man kann Entscheidungen des Alltags problemlos einvernehmlich über vorab erteilte Vollmachten regeln. Dann gibt's ein Zettelchen im Portemonnaie, mit dem der eine Elternteil den anderen ermächtigt, bestimmte kurzfristige Entscheidungen in beider Namen nach eigenem Gutdünken zu treffen. Und im Notfall wird sowieso niemand nach der Meinung des abwesenden Elternteils fragen, wenn der anwesende nicht gerade offensichtlichen Bockmist baut.

     

    Ständig lese ich diese Einwände gegen die Praktikabilität eines gemeinsamen Sorgerechts, die so inbrünstig vorgebracht werden, wie sie eigentlich nebensächlich sind. Deshalb frage ich mich immer mehr, ob dahinter nicht in Wirklichkeit die Angst um den Verlust der alleinigen KONTROLLE über das Kind steckt. Das gemeinsame Sorgerecht nimmt der Mutter die Möglichkeit, durch einsame Entscheidungen Fakten zu schaffen, für die sie dem Vater keine Rechenschaft schuldig ist. Er darf bislang ihrer Weisheit lauschen und anderer Meinung sein. Aber Widerspruch ist zwecklos und "Hab ich doch gesagt,dass das nicht klappt", ist Nachtreten, also rote Karte. Dass sich das mal ändern könnte, das ist doch das eigentliche Problem, oder?

  • J
    Jörn

    Es ist ein Schritt nach vorne - sicherlich. Das kann man ohne wenn und aber begrüssen. Es sind 10 Schritte zu wenig - aber warum sollte man sich dann gegen den ersten Schritt wehren.

    Allerdings macht diese Regierung diesen einen Schritt auch nur deshalb, weil sie vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dazu gezwungen wurde. Sie macht ihn auch keinen Millimeter weiter als sie unbedingt muss. Von daher ist der Trend leider nicht ganz so positiv - die Bundesregierung bleibt in ihrer Verweigerungshaltung und lässt sich vom Gerichtshof zur Gleichberechtigung der Väter tragen.

  • M
    Marieken

    Sorgerecht und Kümmern haben aber gar nichts miteinander zu tun. Mitentscheiden zu dürfen, in welche Schule das Kind geht und die Frühstücksbrote schmieren und es zur Schule bringen sind auch nach dieser formalen Gleichstellung von Vätern zwei paar Schuhe. Die faktische Gleichverteilung der Arbeit, die ein Kind macht, strebt scheinbar auch keiner an, es geht doch nur um den "Besitz" am Kind.

  • E
    eva

    Ach wie nett.

    Die getrennten Väter snd alle Engel, die nur das Beste für ihre Kinder wollen.

    Wo leben die Gerichte eigentlich? in Wolkenkuckucksheim?

    Wann kommen die Gerichte mal drauf, dass sie weniger die reichlich vorhandenen Rechte als vielmehr die Pflichten der ledigen oder getrennten Väter stärken?

    Denn die stehen nur noch auf dem Papier!

     

    Verweigerung des Kindesunterhalts ist ein Kavaliersdelikt. Kein Offizialdelikt.

    Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt nicht mal dann mehr Anklage, wenn der Kindesvater der Mutter und dem Jugendamt schreibt, man könne ihn mal kreuzweise und er werde *nie* zahlen.

    Laut der Berliner Staatsanwaltschaft muss die Mutter dem Gericht erst beweisen, dass der Vater genug Geld hat um Unterhalt zu zahlen.

     

    Und von sowas sollen noch die Rechte gestärkt werden? Mütter und Kinder können darüber bestenfalls müde lachen. Die Richter sind schließlich auch Männer.

  • NG
    [Name Gelöscht]

    Bei diesem Kommentar platzt mir echt der Kragen. Eine sinnvolle Stärkung der väterlichen Rechte kann ich bei der Neuregelung nirgends entdecken. Väter müssen ihre Rechte nach wie vor gerichtlich durchsetzen. Wie kann man überhaupt von einem RECHT sprechen, wenn es erst gerichtlich durchgesetzt werden muss? Selbst wenn außerhalb eines beschleunigten Verfahrens eine Anhörung beider Elternteile stattfindet, entscheidet schlussendlich trotzdem das Gericht nach subjektiven Kriterien darüber, ob ein Vater nun tatsächlich auch rechtlich ein Vater sein darf oder nicht. Mit welcher Selbstverständlichkeit an- und hingenommen wird, Männer dürften zwar zeugen und selbstredend auch Unterhalt zahlen, hätten ansonsten aber keine Rechte am Kind, ist mir völlig unverständlich.

     

    Wenn die Situation des Kindes ausschlaggebend sein soll für die "Vergabe" des Sorgerechts, dann frage ich mich ernsthaft, warum Frauen ganz selbstverständlich das Sorgerecht für ihr Kind erhalten, ohne sich irgendwelchen "Prüfungen" unterziehen zu müssen. Wer prüft denn, ob eine Mutter für ihr Kind gut ist? Wer prüft, ob sie Gewalt gegen ihr Kind anwendet, ob sie sich kümmert, ob sie ihrer eigenen Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nachkommt usw.? Niemand, dass interessiert kein Schwein, solange die Familie nicht gerade beim Jugendamt auffällig wird. Aus welchem Grund haben Frauen das ganz natürliche Recht, für ihre Kinder zu sorgen und Männer nicht? Es gibt keinen Grund dafür. Sorgerecht nur für Kümmer-Väter? Gut, dann Sorgerecht aber auch nur für Kümmer-Mütter!

     

    Männer müssen sich also erst bewähren und nachweisen, dass sie die mit dem Sorgerecht verbundene Verantwortung erst nehmen, erst dann soll der nächste Schritt zur völligen Gleichberechtigung gegangen werden? Na dass sollte man einmal mit den Frauen machen: Ihr wollt gleichberechtigt sein? Dann bewährt Euch erstmal und zeigt, dass Ihr geeignet und der Gleichberechtigung auch wert seid! Wäre doch prima, keine Diskussionen mehr um Quoten oder gleiches Gehalt für Männer und Frauen oder oder. Der Aufschrei, der dann durch die Nation ginge, würde mit Sicherheit einem Erdbeben der Stärke 12 gleichen. Was für eine Welt ...

  • BO
    best of

    >>Wenn sie begründete Einwände erhebt, etwa ... Unterhaltsverweigerung...die Frage, wie eine optimale Situation für das Kind erreicht werden kann...

  • M
    MicyMo

    Alles schön und gut, aber das bedeutet auch wiederum dass ich als Mutter nun in der Pflicht bin den Vater zu fragen ob das Kind , Tochter / Sohn, eine Grippeimpfung darf, oder ob ich das Kind in die Klinik bringen darf, von dieser Seite wird das ganze wiederum nicht Betrachtet. Und wer der Politiker garantiert mir das ich innerhalb weniger Sekunden von dem Vater des Kindes ein ok habe wenn eine Notsituation eintritt, zum Beispiel nach einem Fahrradunfall schnellstmöglich zu entscheiden welche Medizinischen Maßnahmen ergriffen werden??? Hat schon einmal jemand der Damen und Herren Überlegt wie Deutschland in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit funktioniert, wenn nun der Vater des Kindes einem Arbeitsbedingtem Umzug in einen Ort der einige 100 km weit entfernt ist ablehnt nur weil er dann das Kind nicht sehen kann , bzw. nicht so Häufig ist wieder die Mutter die angearschte......Ich finde es muss diesbezüglich weitere Regelungen geben..... Jeder Vater, bis auf die wenigen Ausnahmen die ich kenne, sollte erst seine Pflichten einhalten ehe er zu 50% mitreden kann, denn nicht der Vater bleibt mal eben 10 Tage daheim wenn es dem Kind schlecht geht, nicht der Vater sitzt Nächte und Tage lang am Bettchen des Kindes es ist zu 100% die Mutter

  • G
    Gerda

    Ein guter, durchdachter und persönlicher Kommentar ohne die übliche taz-Effekthascherei, und erfreulicherweise auch nicht vom ultra-rechten, feministischen NPD-Rand wie Simonoe Schmollack. Es geht doch - warum nicht häufiger mal seriöse Kommentare wie diesen statt meistens nur irgendwelche müden, immergleichen Sexismus-, Rassismus- oder Kapitalismus (oder alles vermischt) Platituden?

  • C
    Comment

    Frage: Wie kann Mann auf der einen Seite einen Schritt in eine "richtige Richtung erkennen" und den notwendig nächsten auf "irgendwann" vertagt akzeptieren?

    Dieser faule Zauber ist ein Schlag ins Gesicht für jeden biologischen Vater und ein Akt der Gewalt gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung. Hier wird ja nicht einmal die Frage angekratzt, wer denn nun der Vater eines Kindes überhaupt sei, während es die Mutter qua Geburt ist.

     

    Klar, Malte Kreutzfeldt, ich sehe Sie schon im Ohrensessel, den Enkeln Ihren unermüdlichen Kampf für Gleichberechtigung der Geschlechter, mit Ausdrucken solcher Beiträge, beweisend. Pah!

  • R
    Rixdorf

    Zitat:

     

    "Nicht Beziehungsstress und Machtspiele der Eltern dürfen den Ausschlag geben, sondern die Frage, wie eine optimale Situation für das Kind erreicht werden kann."

     

    Es wird so bleiben, wie es ist....

    Wenn ein Elternteil böswillig den Umgang verweigert, wird das Gericht auch weiterhin "zum Wohle des Kindes" die optimale Situation für das Kind dadurch herstellen, dass dem anderen Elternteil der Umgang weitestgehend verweigert wird und der Böswillige sich richterlich abgesegnet durchsetzen kann.