Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Das Vorratsdatendilemma
Bei der Vorratsdatenspeicherung zeigt sich, wie tief die Gräben zwischen Schwarz und Gelb sind. Und gerade jetzt drängt die EU auf rasche Änderungen.
U nion und FDP trennen bei der Vorratsdatenspeicherung Welten. CDU und CSU wollen, dass die Verbindungsdaten aller Bürger mindestens für sechs Monate gespeichert werden - also vorsorglich festgehalten wird, wer wann wo mit wem telefoniert oder an wen E-Mails verschickt hat.
Die FDP lehnt die Megadatenspeicherung nach wie vor kategorisch ab - auch wenn Brüssel auf ein Gesetz drängt. Nach Vorstellung der Liberalen würde es reichen, im Verdachtsfall die eh vorhandenen Daten einzufrieren; höchstens von Internetverbindungen könnten Daten für wenige Tage auf Vorrat gespeichert werden.
Es wäre, als ob der eine Koalitionspartner einen sofortigen Atomausstieg wollte - und der andere eine Laufzeitverlängerung bis 2080. Man kann sich hier beim besten Willen keinen Kompromiss vorstellen zwischen Union und FDP. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kann in dieser Frage auch gar nicht nachgeben, zumal die Liberalen nach dem Debakel in Baden-Württemberg lautstark angekündigt haben, das Thema Bürgerrechte betonen zu wollen.
WOLF SCHMIDT ist Redakteur im taz-Inlandsressort.
Und dass Leutheusser-Schnarrenberger zu ihren Überzeugungen steht, hat sie bewiesen: 1995 trat sie als Ministerin zurück, weil sie den großen Lauschangriff nicht mittragen wollte. Der große Unterschied: Anders als damals steht die FDP heute hinter ihr. "Mit der FDP-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben", sagt der parlamentarische Geschäftsführer. Eine Partei, die diese trotz solcher kategorischer Ansagen doch noch beschließen sollte, verlöre auch noch ihr letztes bisschen Glaubwürdigkeit.
Für die Union wiederum, die bei dem Thema seit Wochen drängelt, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie akzeptiert, dass es mit der FDP keine Vorratsdatenspeicherung gibt - auch wenn das bedeuten könnte, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Oder aber: Die Union kündigt die Koalition auf und lässt neu wählen.
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