Kommentar Verfahren gegen Wulff: Kleine Korruption

Die Anklage gegen Wulff ist eine Art Rehabilitierung für die Staatsanwaltschaft. Doch ihre Herabstufung wirkt wie politische Rücksichtnahme.

Es würde zu Wulff passen, dass er nun um eine Verfahrenseinstellung bittet. Bild: imago/Reiner Zensen

Nun also doch: Christian Wulff, der tief gefallene Exbundespräsident und Exministerpräsident, muss mit einer Verurteilung wegen Korruption rechnen. Das Landgericht Hannover hat jetzt die Anklage wegen Vorteilsannahme zugelassen.

Es geht nicht um große Summen und nicht um große Verfehlungen. Falls Wulff verurteilt wird, wäre er nicht als Bösewicht gebrandmarkt, sondern quasi als Kleinkrimineller.

Dass der Fall überhaupt vor Gericht geht, ist aber nicht der Verfolgungswut der Staatsanwaltschaft zuzuschreiben. Diese hätte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage durchaus eingestellt – wie es jährlich in hunderttausenden von Fällen geschieht. Aber Wulff wollte nicht. Wahrscheinlich hat er gehofft, dass die Anklage nicht zugelassen wird. Jetzt ist diese Hoffnung perdu – vermutlich kommt bald Wulffs Wende. Es würde zu ihm passen, dass er auch hier unnötigen Risiken und Kosten aus dem Weg geht und um eine Verfahrenseinstellung bittet.

Für die Staatsanwaltschaft ist die teilweise Zulassung ihrer Anklage eine Art Rehabilitierung. Das Landgericht bestätigt nun, dass die Ermittler zu Recht einen Anfangsverdacht gegen Wulff bejaht und den Sachverhalt ausermittelt haben. Von den vielen geprüften Vorwürfen musste die Staatsanwaltschaft zumindest diesen einen recht eindeutigen Fall nicht zu den Akten legen.

Im Vergleich war die ursprüngliche Anklage sogar überzeugender als der jetzige Beschluss des Landgerichts. Groenewold hat den chronisch klammen Freund aus der Politik erst eingeladen und am nächsten Tag um geschäftliche Unterstützung gebeten. Wer da nicht an Leistung und konkrete Gegenleistung denkt, ist weltfremd. Insofern wirkt die Herabstufung der Anklage zur bloßen Vorteilsannahme wie eine politische Rücksichtnahme.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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