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Kommentar Urteil zur SterbehilfeDie zweierlei Maße des Todes

Waltraud Schwab
Kommentar von Waltraud Schwab

Der Bundesgerichtshof hat zwei Ärzte freigesprochen, die Sterbewillige nicht aufhielten. Gut so. Denn die Rolle der Ärzte muss gestärkt werden.

Mit dem Urteil entsteht Klarheit für die Ärzte – und es stärkt den Willen der Sterbewilligen Foto: Marcelo Leal/Unsplash

I n Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, den Tod zu befördern, aber wehe, jemand will freiwillig sterben. Umweltgifte, soziale Ausgrenzung, freie Fahrt für freie Bürger – was tödlich enden kann, wird vielfach hingenommen, ist gar erlaubt. Verboten indes ist, Menschen, die sterben wollen, etwa weil sie schwerkrank geworden sind, nicht daran zu hindern. Gut, dass der Bundesgerichtshof (BGH) nun zwei Mediziner freigesprochen hat, die den Sterbeprozess von Sterbewilligen nicht aufhielten, und dass damit Rechtssicherheit für Ärzte geschaffen wird.

Der 5. Strafsenat des BGH hat am Mittwoch entschieden, dass Ärzte Sterbewillige nach einem Suizidversuch nicht gegen deren Willen ins Leben zurückholen müssen. Einzig muss der Arzt den Patienten bis zum letzten Moment beobachten, ob sich an dessen Willen etwas verändert hat. Damit wird eine Gesetzgebung von 1984 revidiert, der zufolge sich Ärzte unter Umständen strafbar machen, die das nicht tun. Mit dem Urteil entsteht Klarheit für die Ärzte, auf die im Grenzbereich des Todes ohnehin viel Verantwortung abgeladen wird – und es stärkt den Willen der Sterbewilligen.

Anders als früher, wo Sterben oft ein kollektiv begleiteter Prozess war, ist der Tod heute meist individualisiert und tabuisiert. Die Ärzte sind zum Bindeglied zwischen dem Sterbenden und der Gesellschaft geworden. Deshalb muss ihre Rolle gestärkt werden.

In Deutschland ist seit dem Jahr 2015 Sterbehilfe durch den damals verabschiedeten Paragrafen 217 so gut wie unmöglich. Der Paragraf besagt zwar, dass (nur) „geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe“ verboten sei. Geschäftsmäßig indes ist, was wiederholt wird. Da sind Ärzte von vornherein in einer schlechten Position, weil sie mehr als einmal das Sterben eines Menschen begleiten.

Zu hoffen ist, dass die Entscheidung des BGH Veränderung in einen doppelzüngigen Umgang mit dem Tod bringt. Denn das Sterben nur dann zu sanktionieren, wenn es die Entscheidung eines Individuums betrifft, nicht aber, wenn es um die Folgen einer sterbenskrank machenden Ökonomie geht, ist einer der Widersprüche unserer Demokratie.

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Waltraud Schwab
taz-Redakteurin
Seit 2002 bei der taz, erst im Lokalteil, jetzt in der Wochentaz. 2005 mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet für die Reportage „Schön ist das nicht“, 2011 wurde die Reportage „Die Extraklasse“  mehrfach prämiert. 2021 erschien ihr Roman "Brombeerkind" im Ulrike Helmer Verlag. Es ist ein Hoffnungsroman. Mehr unter: www.waltraud-schwab.de . Auch auf Twitter. Und auf Instagram unter: wa_wab.un_art
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7 Kommentare

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  • Ein weitreichendes Verbot von Sterbehilfe könnte man als im Widerspruch zu Artikel Eins des Grundgesetzes stehend ansehen. Würdiges Sterben unter intensivmedizinischen Bedingungen ist nahezu unmöglich.

  • Wenn man fit genug ist, will man den Freitod meist noch nicht und wenn man bettlägerig ist, fehlt die körperliche Kraft und man braucht Hilfe dazu und wenn diese sich nur durch das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen besteht. Da das Leben nur einem selbst gehört, keinem Gott und keiner Gesellschaft, kann man es auch beenden. Ich habe schon Verwandtschaft mit Magensonde und Beruhigungsmitteln im Pflegeheim beobachten müssen. 5 Jahre lange Folter und der Wille zum Ableben war allen klar. Aber die alte Dame war eine willkommene Geldquelle. Einer anderen, sehr nahen Verwandten blieb das erspart, weil der behandelnde Arzt die Entscheidung akzeptiert hat. Ein paar Tage Palliativmedizin gegenüber Jahren voller Qual. Gut, dass es jetzt auch eine gewisse Sicherheit für den verständnisvolleren Mediziner gibt.

  • Das Urteil ist von geringer Relevanz, da die Ärzte seit der Erlassung von 217§ StGB nicht mal mehr das tödliche Mittel hätten aushändigen dürfen.

    Bei diesem Fortschrittstempo wird es auch in dreißig Jahren keine ausreichend liberalen Gesetze geben. Wer in diesem Land nicht elendig krepieren oder zu Gemüse werden möchte, der muss selbst vorsorgen.

  • Ja, das Urteil des BGH ist zu begrüßen.



    Jedoch muss man vermutlich die Urteilsbegründung lesen um beurteilen zu können, ob dadurch wirklich eine Verbesserung, oder gar Klarstellung für die Ärzte eingetreten ist.



    Ich finde die Behandlung des Themas in Deutschland für insgesamt scheinheilig.



    Denn es kann doch nicht sein, dass geradezu ein diesbezüglicher Tourismus nach z.B. der Schweiz einsetzt, weil Deutschland sich diesbezüglich - im Nachgang zum III. Reich - so schwer tut. Wer hinsieht, kann Leute kennenlernen, welche unter dieser Einschränkung wirklich leiden, was doch unter Beachtung der bis zum Tode reichenden Menschenwürde dringend zu vermeiden wäre.

    Deutschland sollte diesbezüglich seine Praxis überdenken und menschenwürdig anpassen.

    In ca. 15-20 Jahren wird Deutschland hinsichtlich dieses Themas sicherlich weiter sein, doch dann nicht aus dem Motiv "Menschenwürde" heraus, sondern weil die Renten der geburtenstarken Jahrgänge nicht länger bezahlt werden können.

    ;-)

    • @tazeline:

      Jaja, wie war das nochmal: Sozialverträgliches Frühableben :-(

      • @Merke:

        auch der Grund warum Raucher gut fuer die Gesellschaft sind.

        Wegen dem sttistischen frueheren Ableben entlasten sie die Krankenkassen und die Rentenkasse.

        Da ist die Bilanz schon positiv.

        Tabaksteuer nicht mit eingerechnet.

      • @Merke:

        Aber bitte nur qualvoll unter Schmerzen. :-(

        Auch unheilbar Kranke sollen nicht sterben dürfen, damit sich die forschenden Pharmaunternehmen in ihrer Menschenliebe dazu eventuell mal genötigt fühlen könnten, Etwas dagegen zu entwickeln. Wie war noch mal das Wort, wenn man Einen festhält, damit der Andere Etwas macht?

        Nein, Andersherum wird der Schuh daraus, wer nicht will, daß Menschen früher sterben, der schaffe Hospize, der lasse sie nicht im Mittelmeer ertrinken und der beende Kriege. Und dann dürfen wir sagen: "Bring Dich nicht um, Du kannst noch eine lebenswerte Zeit verbringen".