Kommentar Urteil im NSU-Prozess: Nur der Anfang

Was muss noch Grausameres geschehen als zehn Morde, um tatsächliche Aufarbeitung einzulösen? Das Urteil im NSU-Prozess darf nicht das Ende sein.

Demonstranten halten bei einer Kundgebung in München Schilder mit Porträt-Abbildungen der NSU-Opfer

Der Prozess ist nach 430 Prozesstagen erstmal zu Ende – die Aufklärung aber nicht Foto: dpa

Manchmal erkennt man Geschichte erst im Nachhinein. Diesmal ist es anders: Der NSU-Prozess ist tatsächlich zu Ende – nach mehr als fünf Jahren Verhandlung. Allein schon die Dimension ist einzigartig: ein Verhandlungsstoff über eine zwölf Jahre währende Terrorserie mit zehn Toten, im Gerichtssaal 75 Anwälte, mehr als 600 gehörte Zeugen und am Ende 438 Prozesstage. Und nun ein Urteil mit Signalwirkung: lebenslängliche Haft für Beate Zschäpe und Haftstrafen bis zu zehn Jahren für die Mitangeklagten.

Das wird in die Geschichte eingehen. Aber nicht nur ob der schieren Größe. Der Prozess wird auch ein Symbol bleiben, für zwei beschämende Niederlagen dieses Staates.

Die erste war die ungebremste Radikalisierung der rechtsextremen Szene nach der Wende, von den Pogromen in Hoyerswerda, Rostock und Solingen bis schließlich zu einem selbsternannten „Nationalsozialistischen Untergrund“, der meinte, sich zum Richter über Leben und Tod aufschwingen zu können. Es war eine Entwicklung, der dieser Staat lange zusah, die er teils noch befeuerte.

Das zweite Versagen: Wie dieses Land damals mit seinen Einwanderern umging, es teils bis heute tut. Auch hierfür steht der NSU-Komplex als Fanal. Neun Migranten wurden durch die Rechtsterroristen ermordet, Dutzende zu Opfern ihrer Bombenanschläge. Doch der Staat ermittelte nicht nach rechts – sondern verdächtige die Opfer und deren deutschtürkische Community. Nach dem ersten Mord, nach dem zweiten, und auch noch nach dem neunten. Immer und immer wieder. Stärker kann man Misstrauen, Nichtzugehörigkeit, nicht markieren.

Bis heute begründete Zweifel

Es sind diese zwei bitteren Lehren, die bleiben. Der Prozess selbst kann diese nur etwas lindern. Richter Manfred Götzl führte ihn mit Strenge, mit nüchterner Akkuratesse. Er arbeitete sich in Details vor, ließ den Anträgen der Angeklagten Raum, ging immer wieder auch auf Beate Zschäpe zu. Auch wenn man manches hätte beschleunigen können: Götzl gewährte dem Rechtsstaat die Zeit, die dieser brauchte. Das ist ein Verdienst. Und das Gegenteil eines Schauprozesses, wie die rechte Szene bis heute ätzt.

Dennoch blieb am Ende oft nur noch eine Frage: Wie lange geht dieser Prozess denn noch? Dieser Tag, dieses Urteil, machen nun noch einmal deutlich, dass es um etwas ganz anderes geht. Um rechtsextremen Terror, der einen Teil der Bevölkerung aus diesem Land jagen wollte. Und um zehn Menschen, die deshalb völlig sinnlos sterben mussten: Enver Simsek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Halit Yozgat, Michèle Kiesewetter. Der Staat kann darauf nur mit Härte reagieren. Er hat es getan. Zumindest für Beate Zschäpe. Dass einige der Mitangeklagten, vor allem der Vollblut-Nazi André E., glimpflich davonkommen, muss die Opfer schmerzen.

Was muss denn noch Grausameres geschehen als zehn Morde?

Der größte Makel aber bleibt: Dass dieser Staat weiter viele Fragen zu der Terrorserie offen lässt, viel zu viele. Hat er wirklich ausreichend nach den Helfern der Terroristen gesucht? Wussten sein Geheimdienst und dessen V-Leute wirklich nicht mehr über das NSU-Treiben? Hätte man das Trio nicht doch aufspüren können – und die Morde so verhindern? An all dem gibt es bis heute begründeten Zweifel.

Der Prozess hatte diese Fragen weitgehend ausgeklammert. Aber es gab mal ein Versprechen der Kanzlerin: Dieses Land werde „alles tun, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer aufzudecken“. Im Prozess aber sagten Ermittler aus, die nichts falsch gemacht haben wollten. Und Verfassungsschützer, die sich an wenig erinnern mochten – während in deren Ämtern NSU-Akten durch den Schredder liefen. Das Aufklärungsversprechen? Doch nur eine Floskel. Was muss denn noch Grausameres geschehen als zehn Morde, um eine tatsächliche Aufarbeitung einzulösen? Ja, was?

Was haben wir gelernt?

Es bleibt der Eindruck: Der Schock über den NSU, er ist längst verdrängt. Immer schriller werden in diesem Land die Ausfälle gegen Flüchtlinge und Muslime. Vokabeln von einer „Umvolkung“ und „raumfremden Menschen“ ziehen sich inzwischen bis in den Bundestag. Pegida marschiert, Flüchtlingsheime brannten. Hat die Gesellschaft aus dem NSU-Versagen etwas gelernt? Davon ist nichts mehr zu merken.

Vielleicht kann dieses Urteil aber doch zu etwas Gutem führen. Wenn es als Mahnung verstanden wird, wohin einmal losgetretener Rassismus führen kann. Als Auftrag zum Innehalten. Und zu einem Auftakt zu tatsächlicher Aufklärung über die NSU-Verbrechen. All dies wäre dringend nötig.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" und stellvertretender Ressortleiter Inland. Seit 2010 in der taz, anfangs im Berlin-Ressort. Seit 2014 Redakteur in der Inlands-Redaktion. Studium der Publizistik und Soziologie.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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